Nachhaltigkeit

Ihr nachhaltiger Anlageerfolg. Unsere Anlagephilosophie.

Die Bündner Art der Geldanlage.

Als verantwortungsbewusste und zuverlässige Partnerin im Anlagegeschäft verpflichten wir uns der Nachhaltigkeit. Ein wesentlicher Teil unseres Nachhaltigkeitskonzeptes ist die Integration ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte in den Anlageprozess. Wir implementieren unseren Nachhaltigkeitsansatz in allen GKB Anlagelösungen und fördern so die Nachhaltigkeit im Anlagegeschäft.

 

Ihre Vorteile


  • Positiver ökonomischer, ökologischer und sozialer Beitrag

  • Weniger Risiko

  • Nachhaltige Performance

  • Verantwortungsbewusst – zuverlässig – modern - einfach

 

 

 

  • Nachhaltigkeitsansatz
  • Ausschlusskriterien
  • Active Ownership
  • Mitgliedschaften und Initiativen
  • Begriff ESG
  • ESG-Risiken und -Chancen
  • ESG-Rating
  • ESG-Datenprovider
  • SFDR - Sustainable Finance Disclosure Regulation

​Die GKB ist davon überzeugt, dass die erfolgreiche Einbindung von ESG-Informationen in die traditionelle Finanzanalyse im Laufe der Zeit Anlagerisiken reduziert und Anlageergebnisse verbessern kann. Nachhaltigkeitsfaktoren können ein Indikator für den Wettbewerbsvorteil eines Unternehmens sein und die längerfristigen Annahmen von Finanzanalysten beeinflussen.

Die GKB berücksichtigt bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen sowohl international anerkannte Standards und Rahmenwerke als auch den aktuellen Wissensstand, wie er in relevanten wissenschaftlichen Publikationen verfügbar ist. Die GKB verfügt über eigene Nachhaltigkeitsexperten und greift bei Bedarf auf externe Experten wie beispielsweise dem ESG-Ratinganbieter MSCI ESG zurück.

Der Nachhaltigkeitsansatz der GKB orientiert sich an den sechs Prinzipien der UN PRI für verantwortungsvolles Investieren und an internationalen Standards, insbesondere den UN Global Compact Prinzipien, den ILO Kernarbeitsnormen und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Auch globale Zielsetzungen wie das Pariser Klimaschutzabkommen dienen als Leitbild und zur Priorisierung der Anlagestrategie.

Der Ansatz der GKB zur Einbeziehung von ESG in die Anlageanalyse und Entscheidungsprozesse umfassen fünf Themenbereiche:

  • 1) Ausschluss kontroverser Geschäftsfelder und -praktiken (Ausschlusskriterien)

  • 2) Ausschluss von Unternehmen mit hohen ESG-Risiken (Ausschlusskriterien)

  • 3) Bewertung und Management von ESG-Risiken und –Chancen (ESG-Integration & Themenanlagen)

  • 4) Engagement, um positive Auswirkungen und Wertzuwächse zu erzielen (Active Ownership)

  • 5) Monitoring von ESG-Risiken und ESG-Kundenreporting

 

Verantwortungsbewusste Unternehmensführung und Transparenz sind für uns essenziell. Entsprechend erfordert nachhaltiges Investieren den Ausstieg aus umstrittenen Anlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen (Divestment).

Unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren schliessen wir bei der Selektion von Aktien und Anleihen (Direktanlagen) Emittenten aus, deren Geschäftsaktivitäten gegen vordefinierte Normen und Werte verstossen. Dies gilt für Unternehmen, die

  • gegen den UN Global Compact verstossen,
  • sehr schwerwiegende ESG-Kontroversen aufweisen,
  • geächtete Waffen herstellen und/oder damit handeln,
  • Konventionelle Waffen (Umsatzanteil ≥ 5%)
  • Thermalkohleförderung (Umsatzanteil ≥ 5%)
  • Thermalkohlereserven (> 1 Mrd. Tonnen)
  • Thermalkohle-Verstromung (Umsatzanteil ≥ 5%)
  • Unkonventionelles Öl & Gas (Umsatzanteil ≥ 5%)
  • Kernenergie (Umsatzanteil ≥ 20%)
  • Glückspiele (Umsatzanteil ≥ 5%)
  • Pornographie (Umsatzanteil ≥ 5%)
  • Tabak (Umsatzanteil ≥ 5%)
  • ESG-Nachzügler (Laggards)

Ausschlusskriterien bei Direktanlagen

Aktien und Anleihen solcher Unternehmen und Staaten werden von uns in der Beratung nicht zum Kauf empfohlen. Die Unternehmen und Staaten sind zudem von allen Obligationen-, Wandelanleihe- und Aktienfonds der Graubündner Kantonalbank ausgeschlossen.

Innerhalb der Vermögensverwaltung, der Anlageberatung sowie den GKB Strategie- und Vorsorgefonds werden nebst den eigenen Obligationen-, Wandelanleihe- und Aktienfonds auch Drittfonds eingesetzt. Bei den eingesetzten Drittprodukten werden die Kriterien der Ausschlusskriterien sinngemäss umgesetzt, gewisse Abweichungen sind jedoch nicht zu vermeiden.

Die GKB versteht sich als langfristig orientierte Vermögensverwalterin. In dieser Rolle obliegt ihr die treuhänderische Pflicht, Anlageentscheidungen zu treffen, die im besten Interesse der Kundinnen und Kunden sind und den Wert der Anlagen maximieren. Als verantwortungsvolle Investorin bedeutet dies für die GKB Stimmrechte im besten Interesse ihrer Kundinnen und Kunden auszuüben und direkt mit Unternehmen und staatlichen Emittenten zusammenzuarbeiten.

Die GKB ist als aktive Asset Managerin davon überzeugt, dass die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG)-Überlegungen helfen kann, bessere langfristige Anlageentscheidungen für ihre Kundschaft zu treffen. Die Bank nutzt dabei die Macht der Investoren, um positive Veränderungen auszulösen. Erwiesenermassen hat die Interaktion mit Unternehmen einen grossen Einfluss auf die Unterneh-menspolitik hinsichtlich Verbesserung der unternehmensspezifischen ESG-Kriterien.

Active Ownership (aktive Eigentümerschaft) lässt sich im Allgemeinen in zwei Themengebiete einteilen – Engagement und Stimmrechtsausübung – die beide gleichermassen wichtig und voneinander abhängig sind.

Die GKB betreibt derzeit bei ihren eigenen Aktien- und Obligationenfonds Engagement direkt via Interaktion mit einzelnen Firmen sowie indirekt via aktivem Dialog mit Asset Managern, deren Fonds die GKB aktiv in ihrer Anlagestrategie für ihre Kundschaft einsetzt. Zudem setzt sich die GKB dafür ein, dass bei Fonds die Fondsleitung die Stimmrechte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ausübt. Die GKB wird 2022 im Rahmen der geplanten Erweiterung des GKB Nachhaltigkeitsansatzes durch eine dezidierte Klimastrategie ihren Active Ownership Ansatz ebenfalls weiterentwickeln und in einer Active Ownership Policy niederzuschreiben.

Das Mitwirken in verschiedenen Organisationen sowie die Orientierung an Initiativen und Standards gehören zu den Grundlagen des nachhaltigen Handelns der GKB.

Die GKB verpflichtet sich zu nachhaltigen Investments. Deshalb hat die Bank die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) und den UN Global Compact mit den 17 SDGs unterzeichnet und ist Mitglied bei Swiss Sustainable Finance (SSF) und Asset Management Association Schweiz (AMAS).

Weitere Informationen zu unseren Mitgliedschaften und Initiativen.

Die Bezeichnung «ESG» steht für «Environment», «Social» und «Governance» also «Umwelt», «Soziales» und «Unternehmensführung». ESG-Kriterien sind ein erfolgreiches Konzept zur Beurteilung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Unternehmen und haben sich zu einem internationalen Standard durchgesetzt. Mit der Integration von ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien in unsere GKB Anlagephilosophie übernehmen wir Verantwortung und schaffen Transparenz.

Nachhaltigkeit ESG

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative resp. positive Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage und/oder auf Umwelt und Gesellschaft haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: Das NGFS (Network for Greening the Financial System) gibt eine Definition der Risiken, die aus dem Klimawandel resultieren, anhand der beiden Klassifizierungen „Physisches Risiko“ und „Transitorisches Risiko“
    Unter Physischen Risiken werden die physischen Bedrohungen verstanden, z.B. Extremwetterlagen und deren Folgen wie vermehrte Hochwasser, Dürreperioden, Waldbrände, Anstieg des Meeresspiegels etc. Solche Ereignisse können direkte Folgen auf Unternehmen (tiefere Umsätze und Gewinne) und die Gesellschaft (Häuser nicht mehr bewohnbar).
    Transitorische Risiken beschreiben Bedrohungen, die durch plötzliche Anpassungen von Wirtschaftszweigen an den Klimawandel entstehen. In Sektoren mit schlechteren Kohlenstoffbilanzen fallen schon heute Kosten durch den Ankauf von Verschmutzungszertifikaten oder durch CO2-Steuern an. Die künftige Konkurrenzfähigkeit im Nachhaltigkeitswettbewerb wird zum zentralen Kriterium einer geänderten Risikowahrnehmung. Weltweit ist das gegenwärtig z.B. im Energiesektor oder der Automobilbranche zu beobachten.

  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

  • Unternehmensführung: Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Für die Beurteilung von Investitionen bzw. Anlagen kann die Nachhaltigkeitswirkung von zwei unterschiedliche Sichtweisen betrachtet werden: Zum einen als Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Investitionsobjekt – die Outside-In-Perspektive – und zum anderen als Wirkung des Investitionsobjekts auf Umwelt und Gesellschaft – die Inside-Out-Perspektive. Ein solches Vorgehen ist allgemein auch als „doppelte Materialität“ bekannt.

Die fundierte Analyse massgeblicher ökologischer, sozialer und die Unternehmensführung betreffende Faktoren verbessern das Risikomanagement und stellen einen Bezug zur langfristigen Entwicklung eines Unternehmens dar. Die Opportunitäten von Nachhaltigkeit adressieren nicht nur einzelne Unternehmen sondern auch ganze Branchen. Globale Megatrends wie Technologie oder Klima und erneuerbare Energie, die für bahnbrechende Innovationen stehen, betreffen sogar die Welt insgesamt. Nachhaltige Investitionen bieten die Chance, positive Veränderungen voranzutreiben. Nachhaltigkeitsrisiken bieten für Anleger also durchaus auch Chancen und Opportunitäten.

Die Erwartung und das Management des Übergangs zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen sind wichtige Elemente, die in den Analysen der GKB berücksichtigt werden, da sie kurz-, mittel- und langfristig Risiken und Chancen bergen. Nachhaltigkeitsthemen können sich insbesondere durch folgende Umstände ergeben:

  • Eine Verlangsamung oder einen schnellen Rückgang historischer Geschäftsmodelle und -praktiken in Anbetracht neuer Verbrauchertrends und ökologischer Herausforderungen;

  • zusätzlicher Investitionsbedarf infolge regulatorischer Änderungen;

  • Wertminderungen von Vermögenswerten.

Daher versucht die GKB, die langfristigen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die wesentlichen Elemente jeder Investition (Finanzierungsbedarf, Wettbewerbspositionierung, Ausfallrisiko usw.) zu ermitteln. In der Anlagepolitik konzentriert sich die GKB bei der Integration von ESG-Kriterien durch fundamentale Analysen und die Bewertung von Nachhaltigkeitsthemen insbesondere auf die Erreichung der folgenden Ziele:

  • 1. Besseres Allgemeinverständnis der Risiken, um die Portfolios der Kundinnen und Kunden besser zu schützen;

  • 2. Verbesserung der Bewertungsprozesse, um neue Chancen zu nutzen;

  • 3. Vermeidung von Investitionen, die durch die oben genannten Trends ernsthaft beeinträchtigt werden können.

ESG-Ratings werden von ESG-Ratingagenturen wie z.B. MSCI ESG, Inrate, ISS Oekom oder Sustainalytics vergeben.

Das ESG-Rating dient dazu, die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens oder der aggregierten Bestände eines Fonds gegenüber langfristigen ESG-Risiken zu bewerten. Hoch bewertete Unternehmen sind Firmen mit führendem oder sich verbesserndem Management der wichtigsten ESG-Risiken. Neben Unternehmen (kotierte Aktien und Obligationen) bewerten ESG-Ratingagenturen auch Länder, Investmentfonds und ETFs. Nicht bewertet werden alternative Anlagen wie z.B. Gold und Immobilien.

Die GKB arbeitet vornehmlich mit MSCI ESG Daten. MSCI ESG identifiziert Branchenführer und Nachzügler und bewertet Unternehmen auf einer Skala von "AAA bis CCC".

       MSCI ESG Skala
Unternehmen mit einem ESG-Rating von AAA oder AA (Branchenführer, auch Leader genannt) verfügen über ein starkes und/oder verbessertes Management von relevanten Umwelt-, Sozial- und Governance -Fragen. Diese Unternehmen sind widerstandsfähiger gegenüber latenten Risiken, die sich aus ESG-Ereignissen ergeben, und performen dadurch in der Regel besser. Ein Rating von A, BBB oder BB signalisiert tendenziell ein durchschnittliches Management von ESG-Themen. ESG-Ratings von B und CCC (Nachzügler, auch Laggard gennant) besitzen kein adäquates Management der ESG-Risiken, denen sie ausgesetzt sind, oder ein sich diesbezüglich verschlechterndes Management.

Die GKB stütz sich auf die Analysen von MSCI ESG-Research. MSCI ESG-Research ist einer der grössten Anbieter von Nachhaltigkeitsanalysen und Ratings im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).

MSCI ESG verfolgt einen klaren Fokus auf finanziell-materielle Chancen und Risiken auf Basis von ESG-Faktoren. Sie bieten im Markt ein breites Angebot über ESG-Ratings zu Unternehmen und Staaten sowie für Fonds an.

MSCI ESG Baukasten Grafik

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens zu einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Ein Ziel dabei ist die Transparenz im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitskriterien und nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten zu erhöhen. Ende des Jahres 2019 wurde dafür eine Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor veröffentlicht. Die sogenannte Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist ein Meilenstein zur Erreichung dieses Ziels des Pariser Klimaabkommens.

Durch das Inkrafttreten der Verordnung am 10. März 2021 gelten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in der EU Vorschriften über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in interne Prozesse, sowie bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.

Durch die SFDR werden künftig Finanzprodukte in drei Kategorien unterteilt:
Artikel 6: Fonds ohne ESG-Kriterien
Artikel 8: Fonds mit ESG-Charakteristiken
Artikel 9: Fonds mit messbaren nachhaltigen Investmentzielen (Impact Fonds)

Die Verordnung auf Ebene der EU tangiert die von der GKB nach luxemburgischem Recht verwalteten Anlagefonds. Diese werden nach Artikel 8 klassifiziert.

Gemeinsam wachsen.