ESG-Anlagelösungen und rechtliche Grundlagen

(ESG-Selbstregulierung, SBVg)

Inhaltsverzeichnis

  1. ESG-Präferenzen und ESG-Profile
  2. ESG-Anlagelösungen
  3. Glossar

 

1. Rechtliche Grundlagen

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» (nachfolgend Richtlinien genannt) veröffentlicht. Sie bilden einen Mindeststandard und sind an das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) angelehnt (vgl. dazu gkb.ch/fidleg). Sie sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, wobei Übergangsfristen zu berücksichtigen sind. Finanzinstitute sind verpflichtet, die Richtlinien einzuhalten. Publiziert sind sie auf gkb.ch/sbvg-richtlinien-esg-2022.

Die Erhebung und Umsetzung von ESG-Präferenzen bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung erfolgt für alle Kundinnen und Kunden der GKB (inklusive Kundinnen und Kunden mit Domizil EWR) gemäss den Vorgaben dieser Richtlinien.

Im Anschluss finden Sie wichtige Informationen zur Umsetzung der erwähnten Richtlinien bei der GKB:

 

2. ESG-Definition

ESG steht für Environmental, Social und Governance, zu Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Das «E» steht für umwelt- und klimaschonende Massnahmen, etwa einen geringen Ressourcenverbrauch und weniger CO2-Emissionen. Das «S» bezeichnet Massnahmen auf sozialer Ebene, zum Beispiel beim Umgang mit Mitarbeitenden, Zulieferern, Kundinnen und Kunden und der Öffentlichkeit. Das «G» schliesslich steht für Aspekte guter Unternehmensführung.

Beispielhafte Darstellung von relevanten ESG-Themenfeldern (keine abschliessende Aufführung)

 



Umwelt
(Environmental)



  • Reduktion der Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf den Klimawandel
  • Investitionen in erneuerbare Energien
  • Effizienter Umgang mit Energie und Rohstoffen
  • Umweltverträgliche Produktion
  • Geringe Emissionen in Luft und Wasser

Soziales
(Social)



  • Einhaltung zentraler Arbeitsrechte
  • Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Faire Bedingungen am Arbeitsplatz, angemessene Entlöhnung sowie Aus- und Weiterbildungschancen
  • Durchsetzung von ESG-Standards bei Zulieferern
  • Fairer Umgang mit Kunden

Unternehmensführung
(Governance)



  • Struktur und Unabhängigkeit der Gesellschaftsorgane
  • Massnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung
  • Verankerung des ESG-Managements auf Management- und Aufsichtsratsebene
  • Verknüpfung der Managementvergütung mit dem Erreichen von ESG-Zielen
  • Umgang mit Whistleblowing

ESG bietet ein Rahmenkonzept, das Unternehmen und Anlegern hilft Risiken zu erkennen und zu vermeiden, die sich aus Umwelt-, Sozial- oder Governance-Fragen ergeben können, sowie daraus entstehende Chancen wahrzunehmen.

3. ESG-Risiken

a. Im Alllgemeinen

«ESG-Risiken» sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die sich gegenwärtig oder in Zukunft beispielsweise negativ auf die Wirtschaftlichkeit, die Kosten, den Ruf und somit auf den Wert des Unternehmens sowie den Kurs von Finanzinstrumenten auswirken können. Diese Risiken betreffen einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen.

Beispiele von ESG-Risiken in den drei ESG-Themengebieten:

  • Umweltrisiken entstehen für ein Unternehmen durch Veränderungen der Umwelt oder des Umweltbewusstseins der Gesellschaft. Dazu zählen Faktoren, die durch den Klimawandel und andere Formen von Umweltzerstörung, wie zum Beispiel Abholzung oder Wasserverschmutzung, hervorgerufen werden.

    Insbesondere die Risiken des Klimawandels sind für Unternehmen von hoher finanzieller Relevanz. Im Vordergrund stehen dabei physische Risiken, wie sie sich aus dem Klimawandel ergeben, sowie Transitionsrisiken im Zusammenhang mit dem Dekarbonisierungsprozess der Wirtschaft.

    Physische RisikenTransitions-Risiken
    Unter «physische Risiken» subsumiert man zum Beispiel Schäden und Kosten aus klimabedingten Extremwetterereignissen wie Stürmen, Überschwemmungen oder Hitzewellen, durch welche die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens oder dessen Werte bedroht oder geschädigt werden.Zu den «Transitionsrisiken» gehören regulatorische Risiken, Änderungen der Konsumgewohnheiten oder Haftungs- und Klagerisiken. Ein Beispiel eines transitorischen Risikos wäre die Einführung einer CO2-Steuer. Eine solche könnte sich negativ auf die Profitabilität eines Unternehmens auswirken und den Unternehmenswert verringern.

     

  • Soziale Risiken ergeben sich unter anderem aus der Verletzung von Menschenrechten und Arbeitsnormen, unzureichendem Gesundheits- oder Arbeitsschutz, mangelnder Produktsicherheit, einem schlechten Umgang mit sozialen Fragen, Missständen im Umgang mit Arbeitnehmenden oder einer hohen Mitarbeiterfluktuation. All dies kann sich negativ auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung eines Unternehmens auswirken und somit einen direkten Einfluss auf den Unternehmenswert haben.

  • Governance-Risiken ergeben sich etwa aus einer Ungleichbehandlung der Aktionäre, einem unzureichenden Risikomanagement, fehlenden Kontrollmechanismen, unangemessenen Vergütungssystemen oder Regelverstössen wie zum Beispiel Korruption. Die Unternehmensführung (Governance) entscheidet wesentlich mit über den Erfolg oder Misserfolg von Unternehmen. Gut geführte Unternehmen sind weniger anfällig für Risiken und damit robuster und langfristig erfolgreicher.

ESG-Risiken können sich unterschiedlich auf einzelne Anlageklassen, Regionen, Branchen und/oder Unternehmen auswirken. So können Ereignisse wie der Klimawandel und die Umweltzerstörung sowie die Notwendigkeit, sich in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft zu entwickeln, zu Veränderungen in der Realwirtschaft führen, die für den Anleger neue Risikofaktoren eröffnen. Das führt dazu, dass der Anleger die ESG-Risiken im Rahmen der Risikoverteilung stets mitberücksichtigen sollte.

In der Risikobroschüre der SBVg finden Sie weitere Informationen zu ESG-Risiken:

gkb.ch/risiken-im-handel-mit-finanzinstrumenten

 

b. Bewertung von ESG-Risiken

Zur Bewertung von ESG-Risiken stützt sich die GKB auf den Datenanbieter MSCI ESG Research LLC (MSCI). MSCI führt ein breites Angebot zu ESG-Ratings von Unternehmen, Staaten und Fonds mit klarem Fokus auf finanziell wesentliche ESG-Aspekte – also solche, die sich auf den Wert eines Unternehmens oder den Kurs von Finanzinstrumenten auswirken können. Die Ratings reichen auf einer alphabetischen Skala von AAA bis CCC, wobei AAA am besten ist.

Für Unternehmen: MSCI-ESG-Ratings
MSCI-ESG-Ratings zielen darauf ab, den Umgang eines Unternehmens mit finanziell wesentlichen ESG-Risiken und -Chancen zu messen. Mithilfe einer regelbasierten Methodik werden Branchenführer («Leaders») und Nachzügler («Laggards») anhand ihrer Exposition gegenüber ESG-Risiken und -Chancen und ihres Umgangs mit ihnen identifiziert und mit anderen Unternehmen derselben Branche verglichen. Je nach Branche werden unterschiedliche Aspekte als finanziell wesentlich betrachtet (ESG Industry Materiality Map). Der Bereich Umwelt umfasst vorrangig, ob ein Unternehmen ein Umweltmanagement betreibt, ob es den ökologischen Fussabdruck misst und diesen offenlegt. Im Bereich Soziales stehen die Arbeitsbedingungen, die Diversität, das Gesundheitsmanagement der Mitarbeitenden sowie ein funktionierendes Stakeholdermanagement im Fokus. Die Dimension Governance prüft die Grundsätze der Unternehmensführung und bewertet sie. Dazu gehören die Offenlegung von Nachhaltigkeitsreports, Fragen zur Organisation und zur Unabhängigkeit des Verwaltungsrates sowie dessen Vergütung, zu den Rechten von Aktionären sowie zum Rechnungslegungsstandard. Bei MSCI-ESG-Ratings handelt es sich um eine relative Einstufung oder Bewertung von Emittenten innerhalb einer Branche. Daher sollte das MSCI-ESG-Rating eines Emittenten aus einer Branche nicht mit dem Rating eines Emittenten aus einer anderen Branche verglichen werden.

 

Für Staaten: MSCI ESG Government Ratings
MSCI-ESG-Government-Ratings ermitteln die Exposition eines Landes gegenüber ESG-Risikofaktoren sowie den Umgang des Landes mit diesen Faktoren; und sie bewerten, wie sich dies auf die langfristige Nachhaltigkeit seiner Wirtschaft auswirken kann. Die Ratings zielen somit darauf ab, die traditionelle Staatsschuldenanalyse mit einer langfristigen Nachhaltigkeitsanalyse zur Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Landes zu ergänzen. Die Dimension Umwelt beinhaltet eine Beurteilung, inwieweit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Landes von seiner Fähigkeit beeinflusst wird, seine natürlichen Ressourcen zu schützen, zu nutzen und zu ergänzen sowie Umweltanfälligkeiten und externe Effekte zu bewältigen. Die Dimension Soziales prüft, inwieweit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Landes von seiner Fähigkeit abhängt, eine gesunde, produktive und stabile Erwerbsbevölkerung und Wissenskapital aufzubauen und ein unterstützendes wirtschaftliches Umfeld zu schaffen. Die Dimension Governance birgt die Beurteilung, inwieweit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eines Landes von seiner institutionellen Fähigkeit zur Unterstützung der Stabilität und Funktionsfähigkeit seines Finanz-, Justiz- und politischen Systems sowie zur Bewältigung von Umwelt- und Sozialrisiken beeinflusst wird.

Für Fonds: MSCI-ESG-Fund-Ratings
MSCI-ESG-Fund-Ratings bieten ein Mass für die potenzielle Widerstandsfähigkeit der gesamten Positionen eines Fonds gegenüber langfristigen Risiken und Chancen, die sich aus ESG-Faktoren ergeben. Für Fonds, die zumindestens 65% (bzw. 50% für Anleihe- und Geldmarktfonds) in Anlagen investiert sind, die von MSCI ESG bewertet werden können, wird von MSCI ein offizielles ESG-Fund-Rating vergeben.

 

4. ESG-Präferenzen und ESG-Profile

a. Kundenklassifizierung

Die Richtlinien übernehmen die Kundenklassifizierung gemäss FIDLEG. Die GKB ordnet Kundinnen und Kunden, für die sie Finanzdienstleistungen erbringt, einem der folgenden Segmente zu:

  1. Privatkundinnen und -kunden
  2. Professionelle Kundinnen und Kunden
  3. Institutionelle Kundinnen und Kunden

Auf institutionelle Kundinnen und Kunden gemäss FIDLEG finden die Richtlinien keine Anwendung.

 

b. Erhebung von ESG-Präferenzen

Die GKB erhebt für private und professionelle Kundinnen und Kunden innerhalb der Anlageberatung und Vermögensverwaltung mittels eines Fragebogens deren ESG-Präferenzen und erstellt gestützt darauf das kundenspezifische ESG-Profil.

ESG-Präferenzen sind zu den Anlagezielen der Kundinnen und Kunden als nachrangig zu verstehen. Daher werden sie erst berücksichtigt, nachdem die Anlageziele erhoben wurden.

 

c. ESG-Profile

Die GKB unterscheidet folgende ESG-Profile:

  • Neutral
  • ESG
  • ESG plus

Die einzelnen ESG-Profile unterscheiden sich wie folgt:

ESG-ProfilBeschrieb
Neutral

Kundinnen und Kunden stehen ESG bei ihren Anlagetätigkeiten neutral gegenüber. Die GKB muss im Rahmen der offerierten Anlagelösungen ESG-Aspekte nicht zwingend berücksichtigen und die Kundinnen und Kunden im Rahmen von Anlageberatungen nicht explizit auf ESG-Risiken hinweisen.

Das ESG-Profil «Neutral» ist ideal für Kundinnen und Kunden, welche kein besonderes Interesse an ESG-Informationen haben.

ESG

ESG ist Kundinnen und Kunden bei ihren Anlagetätigkeiten wichtig. Mit der Berücksichtigung von ESG-Aspekten optimiert die GKB primär das Rendite-Risiko-Verhältnis. Die GKB verpflichtet sich, als Minimum auf Portfolioebene ein ESG-Rating von mindestens A für die gewählte Anlagelösung zu gewährleisten.

Ein ESG-Rating von A entspricht dem durchschnittlichen ESG-Rating des breitgestreuten Aktienindexes MSCI World und damit dem Marktdurchschnitt. Hiermit kann für Finanzinstrumente mit einem ESG-Rating sichergestellt werden, dass die schwerwiegendsten ESG-Risiken in der Anlagelösung genügend berücksichtigt werden.

ESG plus

ESG ist Kundinnen und Kunden bei ihren Anlagetätigkeiten sehr wichtig. Die GKB optimiert unter Berücksichtigung von ESG-Aspekten das Rendite-Risiko-Verhältnis und stellt gleichzeitig sicher, dass das durchschnittliche ESG-Rating des Portfolios höher ist als beim Profil «ESG». Sie verpflichtet sich, auf Portfolio-Ebene ein ESG-Rating von mindestens AA für die gewählte Anlagelösung zu gewährleisten.

Ein ESG-Rating von AA ist höher als der Marktdurchschnitt und bedeutet einen vermehrten Fokus auf ESG-Leaders. Hierbei gilt es zu beachten, dass eine höhere ESG-Ratinganforderung das investierbare Universum reduziert und somit einen Einfluss auf das Rendite-Risiko-Verhältnis haben kann.

 

Kundinnen und Kunden, welche die Frage nach ihren ESG-Präferenzen nicht beantworten, stehen nur Anlagelösungen zur Verfügung, für welche keine Beratungsaktivität stattfindet. In einem solchen Falle ist lediglich der Abschluss eines GKB Anlage-Depots ohne Beratungsaktivität oder ein GKB Anlage-Direkt möglich.

 

5. ESG-Anlagelösungen

Die GKB berücksichtigt in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung, dass die ESG-Präferenzen ihrer Kundinnen und Kunden mit den ESG-Eigenschaften der offerierten Anlagelösung in Einklang stehen.

Die GKB informiert ihre Kundinnen und Kunden vor Abschluss der Anlagelösung über allfällige Abweichungen. Solche können etwa dann auftreten, wenn keine Anlagelösungen entsprechend dem ESG-Profil der Kundin beziehungsweise des Kunden angeboten werden (vgl. dazu Angebotsübersicht unten).

Kundinnen und Kunden können auch mehrere Anlagelösungen mit unterschiedlichem ESG-Profil abschliessen.

Kommt es im Rahmen einer Anlageberatung aufgrund von Transaktionen, die Kundinnen oder Kunden selbst in Auftrag geben, zu Abweichungen zwischen deren ESG-Präferenzen und den ESG-Eigenschaften der Anlagelösung, informiert die GKB die Kundinnen und Kunden vor Abschluss der Transaktion in einem Beratungsgespräch über die Abweichungen. Wenn Kundinnen und Kunden Transaktionen als «Execution only» in Auftrag geben oder selbstständig tätigen, informiert sie die GKB spätestens beim nächsten Beratungsgespräch diesbezüglich.

 

a. Angebotsübersicht

Anlageberatung
In der Anlageberatung bietet die Bank ihren Kundinnen und Kunden folgende Anlagelösungen an: 

 

Vermögensverwaltung
In der Vermögensverwaltung bietet die Bank ihren Kundinnen und Kunden folgende Anlagelösungen an:

 

b. Portfolio-Optminierung gemäss Anlagestrategie und ESG-Rating

Die Umsetzung der jeweiligen Anlagelösungen der GKB erfolgt nach dem Grundsatz, das Rendite-Risiko-Verhältnis gemäss der gewählten Anlagestrategie gezielt zu verbessern. Vorrangiges Ziel ist es, das Portfolio so zu optimieren, um es in Richtung Zielrisiko («Efficient Frontier») der gewählten Strategie zu führen. Dies erfolgt unter Einhaltung vorgegebener Bank- und Kundenrestriktionen, wie zum Beispiel unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Portfolio-ESG-Ratings von mindestens A für das Profil «ESG» beziehungsweise AA für das Profil «ESG plus». Damit stellt die GKB sicher, dass ein Portfolio im bestmöglichen Risiko-Rendite-Verhältnis unter Einhaltung des vom Kunden vorgegebenen ESG-Profils investiert ist.

Die Portfolio-Optimierung erfolgt gemäss dem ESG-konformen Anlageuniversums der GKB (nachstehend GKB Anlageuniversum genannt). Es stellt die Basis für die Anlageberatung dar und ist für alle drei ESG-Profile grundsätzlich identisch. Das heisst, die ESG-Profile unterscheiden sich auf Basis des definierten Mindest-ESG-Ratings auf Portfolio-Ebene, nicht aber bezüglich des Anlageuniversums.

Aufgrund des pro ESG-Profil auf Portfolio-Ebene definierten Mindest-ESG-Ratings kann dies aber dazu führen, dass gewisse Anlageinstrumente im Rahmen der Portfolio-Optimierung nicht zum Kauf empfohlen werden. Dies gilt vor allem für das Profil «ESG plus», für das es ein Portfolio-ESG-Rating von mindestens AA einzuhalten gilt.

 

c. GKB Anlageuniversum und ESG-Ansätze

Für die Bildung des GKB Anlageuniversums berücksichtigt die Bank mehrere ESG-Ansätze, beispielsweise Ausschlusskriterien für Einzeltitel oder ESG-Integration. Die folgenden Beispiele haben einen massgeblichen Einfluss darauf, ob sich eine Aktie, eine Obligation oder ein Fonds für die Aufnahme ins Anlageuniversum qualifiziert.

  • Ausschlüsse:
    Unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren schliesst die GKB bei der Selektion von Aktien und Anleihen (Direktanlagen) Emittenten aus, deren Geschäftsaktivitäten gegen vordefinierte Normen und Werte verstossen. Die Ausschlusskriterien für Direktanlagen werden auf der GKB Website öffentlich publiziert.
  • «Laggards-Out»:
    Im Sinne eines Positiv-Screening-Ansatzes werden keine Investitionen in Direktanlagen ins GKB Anlageuniversum aufgenommen, die von MSCI als «Laggards» (Nachzügler) eingestuft werden, das heisst ein MSCI-ESG-Rating von B oder CCC haben.
  • ESG-Integration – Einzeltitel:
    Die Selektion von Aktien erfolgt mehrstufig im Rahmen eines quantitativen und qualitativen Prozesses. Die quantitative Analyse basiert auf einem Mehrfaktorenmodell der GKB. Wichtige Einflussgrössen des Modells sind ökonomische Kriterien wie Qualität, Momentum oder Bewertung sowie das ESG-Rating des Unternehmens. Im Rahmen der qualitativen Analyse fliessen weitere ESG-Faktoren in die Beurteilung mit ein.

    Die Selektion von Anleihen erfolgt gemäss der qualitativen Beurteilung ökonomischer Kriterien wie Bonität und Bewertung, inklusive Beurteilung von ESG-Risiken auf Basis des ESG-Ratings der Emittenten.
  • ESG-Integration – Drittfonds:
    Bei der Selektion von aktiven Anlagefonds wird das ESG-Rating als Teil der quantitativen Beurteilung als positives Selektionskriterium berücksichtigt. Für sämtliche Fonds, die ins GKB Anlageuniversum aufgenommen werden, erfolgt auch eine zusätzliche qualitative Beurteilung des vom jeweiligen Fonds angewendeten Nachhaltigkeitsansatzes. Fonds mit einem, überzeugenden Nachhaltigkeitsansatz werden positiv beurteilt und ins GKB Anlageuniversum aufgenommen. Sie weisen im Durchschnitt auch ein höheres ESG-Rating auf.

    Bei der Selektion von passiven Anlagefonds (Indexfonds/ETFs) werden, wenn möglich, nur jene Fonds in das GKB Anlageuniversum aufgenommen, die ESG-Kriterien in den Anlageprozess integrieren. Für einige Regionen sind keine für das Beratungsgeschäft geeigneten indexnahen Produkte mit ESG-Ansatz vorhanden. Für diese Regionen nimmt die Bank daher nach wie vor auch Drittprodukte ohne ESG-Ansatz ins Anlageuniversum auf.
  • ESG-Ansätze – GKB Fonds:
    Die Bewirtschaftung der GKB Fonds erfolgt nach Mass der ESG-Ansätze «Ausschlüsse», «Laggards-Out» und «ESG-Integration». Für die Selektion von Einzeltiteln gelten dabei die vorgängig beschriebenen Ansätze für Einzeltitel. Für Fonds, die neben Einzeltiteln auch in Fonds von Drittanbietern investieren, gelten die vorgängig beschriebenen Vorgaben für Drittfonds. Im Weiteren werden die Stimmrechte durch die Fondsleitung Swisscanto ausgeübt.

Die erläuterten ESG-Ansätze sind grundsätzlich für alle drei ESG-Profile der GKB identisch. Umfassendere Informationen und Beispiele zu den allgemeinen ESG-Ansätzen der GKB finden Sie auf: gkb.ch/anlegen-nachhaltigkeit.

 

d. Risiken im Zusammenhang mit der Bewertung von ESG-Risiken

Als Risiko im Zusammenhang mit der Bewertung von ESG-Risiken, und somit für die Wertentwicklung von ESG-Anlagelösungen, ist Folgendes zu beachten.

Subjektive Bewertung: Zur Bewertung von ESG-Risiken muss sich die GKB auf externe Datenanbieter verlassen. Wie dargelegt, stützt sich die GKB hierfür auf die ESG-Ratings von MSCI. Es gibt allerdings noch keinen einheitlichen Marktstandard für die Bewertung von ESG-Risiken; die ESG-Ratings unterschiedlicher Datenanbieter kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Bewertung von ESG-Risiken ist somit subjektiv.

Zeitverzögerung: Die ESG-Ratings von MSCI werden mit einer Zeitverzögerung publiziert; Analysen und Bewertungen beruhen somit auf allenfalls bereits überholten Daten. So ist es zum Beispiel möglich, dass eine Kontroverse (wie zum Beispiel ein Korruptionsskandal) mit signifikanter Auswirkung auf den Wert von Finanzinstrumenten bereits im Markt bekannt ist und bewertet wird, bevor das ESG-Rating der betroffenen Unternehmen nach unten angepasst wird, und es somit verzögert in die Analysen und Bewertungen der GKB einfliesst.

Reduktion des investierbaren Universums: Bei Anlagelösungen, für die ein überdurchschnittliches ESG-Rating (im Vergleich zum Marktdurchschnitt) gewährleistet wird, ist zu beachten, dass die höhere ESG-Ratinganforderung im Durchschnitt das investierbare Universum reduziert und somit Einfluss auf das Rendite-Risiko-Verhältnis haben kann. Eine hohe Diversifikation führt im Regelfall zu einer stabileren Rendite, wohingegen eine zu starke Reduktion des Universums das Renditepotenzial beeinflussen beziehungsweise zu höheren Portfoliorisiken führen kann.

Emittenten und Finanzinstrumente ohne MSCI-ESG-Rating: Die GKB berechnet das ESG-Rating der jeweiligen Anlagelösungen als das durchschnittlich gewichtete Rating aller Finanzinstrumente auf von MSCI bewerteten Unternehmen, Staaten sowie Fonds im Portfolio der Kundinnen und Kunden. Sofern kein MSCI-Rating vorliegt, werden Anlagen bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Emittenten und Unternehmen mit einer geringen Marktkapitalisierung oder einem tiefen Emissionsvolumen, sowie Fonds mit Fokus auf Anlageklassen wie Immobilien, Private Equity, oder Rohstoffe. Solche Instrumente können unter gewissen Umständen auch in das GKB Anlageuniversum aufgenommen werden, wenn sie den jeweiligen ESG-Ansätzen der GKB entsprechen. Weiterführende Informationen zu den allgemeinen ESG-Ansätzen der GKB finden Sie auf: gkb.ch/anlegen-nachhaltigkeit.

 

e. ESG-Reporting

Die GKB legt Kundinnen und Kunden mit Profil ESG und ESG plus auf deren Anfrage hin Rechenschaft ab, ob die angebotenen ESG-Anlagelösungen deren ESG-Präferenzen entsprechen. Informationen werden bei Beratungsgesprächen zur Verfügung gestellt und sind aus dem Output-Report für neue Anlagevorschläge ersichtlich.

 

6. Glossar

  • ESG: Steht für Environmental, Social und Governance, zu Deutsch Umwelt (zum Beispiel Energieverbrauch, Wasserverbrauch), Soziales (zum Beispiel Attraktivität des Arbeitgebers, Management der Lieferketten) und Governance (zum Beispiel Vergütungspolitik, Unternehmensführung).
  • ESG-Anlagelösungen: Anlagelösungen, das heisst Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsmandate, die ESG-Kriterien berücksichtigen.
  • ESG-Ansätze: Ansätze, wie ESG-Kriterien in den Anlageprozess integriert werden können.
  • ESG-Aspekte: ESG-Kriterien, wie zum Beispiel das ESG-Rating, welche die GKB in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung als Teil der Finanzanalyse im Auswahlprozess ihrer Anlagen sowie ihrer Empfehlungen für die GKB Anlagelösungen berücksichtigt.
  • ESG-Eigenschaften: Ausprägungen und Ausmass, wie ESG-Kriterien und/oder ESG-Ansätze in ESG-Anlagelösungen eines Finanzdienstleisters berücksichtigt werden.
  • ESG-Kriterien: Kriterien des Anlegens, die Finanzdienstleister im Rahmen ihrer ESG-Anlagelösungen berücksichtigen.
  • ESG-Präferenzen: Die Präferenzen der Kundinnen und Kunden dazu, ob und gegebenen-falls welche ESG-Eigenschaften in ihre Anlagelösungen integriert werden sollen.
  • ESG-Rating: Ein Rating zur Bewertung der ESG-Risiken eines Unternehmens, Staates oder anderer Emittenten von Finanzinstrumenten, und somit des ESG-Risikos für den Kurs von Finanzinstrumenten. Hierfür stützt sich die GKB auf den Datenanbieter MSCI. Das durchschnittliche Rating aller von MSCI bewerteten Finanzinstrumente von Unternehmen, Staaten sowie Fonds im Portfolio der Kundinnen und Kunden ergibt das ESG-Rating der jeweiligen Anlagelösung. Es bezieht sich also auf den Portfolio-Durchschnitt und nicht auf einzelne Finanzinstrumente. Sofern kein MSCI-Rating vorliegt, werden Anlagen in der Berechnung nicht berücksichtigt.
  • ESG-Risiken: Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die sich gegenwärtig oder in Zukunft beispielsweise negativ auf die Wirtschaftlichkeit, die Kosten, den Ruf und somit auf den Wert des Unternehmens sowie den Kurs von Finanzinstrumenten auswirken können.

Weitere Informationen finden Sie auf gkb.ch/anlegen-nachhaltigkeit.

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