Nachhaltigkeit

Ihr nachhaltiger Anlageerfolg. Unsere Anlagephilosophie.

Die Bündner Art der Geldanlage.

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  • Definition ESG
  • ESG-Kriterien im Überblick
  • ESG-Risiken
  • Wichtige ESG-Ansätze kurz vorgestellt
  • ESG-Rating
  • Schweizer Selbstregulierung für Sustainable Finance
  • SFDR – Sustainable Finance Disclosure Regulation

Wenn man nach der Definition für Nachhaltigkeit sucht, stösst man sehr schnell auf die sogenannten ESG-Kriterien. ESG steht für Environmental, Social und Governance, zu Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese umfassen eine Vielzahl von nicht-finanziellen Kriterien wie Klimaschutz, Biodiversität, Achtung von Menschenrechten, Steuerehrlichkeit und Verhinderung von Korruption. Mithilfe von ESG-Kriterien kann die Nachhaltigkeit einer Investition oder eines Unternehmens sowie deren potenzielle Gefährdung durch ESG-Risiken ermittelt werden.

Spätestens an dieser Stelle wird vielen bewusst, dass es bei dem Thema Nachhaltigkeit nicht nur um Umweltaspekte geht, sondern auch Kriterien wie Korruptionsbekämpfung und Einhaltung der Menschenrechte eine entscheidende Rolle spielen. Zeit, um sich genauer mit dem Thema zu beschäftigen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter gkb.ch/anlegen-esg.

ESG-Kriterien von Unternehmen geben mit ihrer ESG-Berichterstattung Anlegern wertvolle Einblicke zu den drei Aspekten Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

Beispiele von ESG-Kriterien:

  • Unter Umwelt (E) verstehen sich Aspekte zum Umgang eines Unternehmens mit natürlichen Ressourcen, Umweltauswirkungen und Klimawandel. Das umfasst beispielsweise das Recycling-Management, die Energieeffizienz oder die Treibhausgasemissionen.
  • Soziales (S) fasst die Beziehungen eines Unternehmens mit seinen Anspruchsgruppen zusammen. Dabei geht es um Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und die Gesellschaft als Ganzes. Beispiele dafür sind etwa Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Diversität und Inklusion oder soziales Engagement.
  • Unternehmensführung (G) befasst sich mit der Art und Weise wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Mögliche Faktoren zur Messung dieses Kriteriums sind zum Beispiel die Transparenz eines Unternehmens, ethische Standards, die Vergütung des Managements oder die Vermeidung von Korruption.

Mithilfe von ESG-Kriterien können Staaten, Unternehmen oder Finanzproduktanbieter hinsichtlich der drei Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bewertet werden. Dabei stützen sich Anleger in der Regel auf sogenannte ESG-Ratings von spezialisierten ESG-Ratingagenturen.

«ESG-Risiken» sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die sich gegenwärtig oder in Zukunft beispielsweise negativ auf die Wirtschaftlichkeit, die Kosten, den Ruf und somit auf den Wert des Unternehmens sowie den Kurs von Finanzinstrumenten auswirken können. Diese Risiken betreffen einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter gkb.ch/anlegen-esg.

Ausschlusskriterien (Negatives Screening)
Der Begriff Ausschlüsse (umfasst auch Negativkriterien und normen-basierte Ausschlüsse) bezieht sich auf den systematischen Ausschluss bestimmter Emittenten aus einem Anlageportfolio mit der Begrün-dung, dass ihre Geschäftstätigkeit oder -praxis gegen vorgegebene, auf Kundenpräferenzen beruhende Normen oder Werte verstösst oder dass Risiken antizipiert werden.

Ausschlusskriterien können sich auf Geschäftsbereiche (z.B. Waffen, Tabak), Aktivitäten (etwa Tierversuche) oder Geschäftspraktiken (z. B. Korruption) beziehen. Normen-basiertes Screening überprüft die Einhaltung von nationalen oder internationalen Standards und Normen (z.B. Menschenrechte oder Kinderarbeit).

Best-in-Class/Laggard-Out (positives Screening)
Bei diesem Ansatz ist die Portfoliokonstruktion in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte aufgrund bindender Kriterien (z. B. Portfolio besser als Vergleichsgrösse, Übergewichtung von guten Titeln, Untergewichtung von schlechten Titeln oder Vermeidung von schlechten Titeln im Peer Vergleich) darauf ausgerichtet, besser als eine Vergleichsgrösse abzuschneiden.

Beim Best-in-Class-Ansatz wird nur in die besten Unternehmen pro Branche investiert, in der Annahme, dass diese etwa durch gute Arbeitsbedingungen, effizienten Ressourceneinsatz oder integre Unternehmensführung über Wettbewerbsvorteile verfügen und langfristig erfolgreicher sein werden. Umgekehrt können etwa aufgrund der ESG-Bewertungen die schlechtesten ausgeschlossen werden (Laggard-Out).

ESG-Integration
Mit ESG-Integration werden Ansätze bezeichnet, die ESG-Faktoren systematisch in die traditionelle Finanzanalyse einbeziehen und die Risiken und Chancen daraus für bessere Anlageentscheide nutzen.

Stewardship (Active Ownership)
Die Begriffe Stewardship oder Active Ownership werden häufig im Sinne einer Kombination von Engagement und Stimmrechtsausübung (Voting) verwendet.

  • Engagement: Engagement bezieht sich auf einen aktiven Dialog zwischen Aktionären und Geschäftsleitungen von Beteiligungsunternehmen oder anderen relevanten Stakeholdern mit dem Ziel, sie davon zu überzeugen, Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien innerhalb ihres Einflussbereichs zu berücksichtigen
  • Stimmrechtsausübung (Voting): Dieser Begriff bezieht sich darauf, dass Investoren ihren Präferenzen bezüglich Nachhaltigkeitsthemen Ausdruck verleihen, indem sie ihre Stimmrechte aktiv und auf Basis von Nachhaltigkeitsgrundsätzen oder -Richtlinien ausüben.

Thematische Anlagen
Dieser Ansatz bezieht sich auf Investitionen, die in Bezug auf bestimmte Themenbereiche zu nachhaltigen Lösungen in der ökologischen oder in der sozialen Dimension beitragen.
 
Klima-Ausrichtung
Die Klima-Ausrichtung eines Portfolios bezieht sich auf die Verringerung des ökologischen Fussabdrucks über die Zeit, indem der Treibhausgasausstoss des Portfolios bzw. der darin enthaltenen Emittenten über die Zeit reduziert wird. Die Treibhausgasemissionen sollten der Definition des Greenhouse Gas (GHG) Protocols folgen und mindestens Scope 1 und Scope 2 umfassen, idealerweise auch Scope 3 in Sektoren, in welchen Scope 3 Emissionen einen materiellen Beitrag am Gesamtausstoss ausmachen. Die Klima-Ausrichtung sollte ein langfristiges Ziel formulieren, welches durch Zwischenziele ergänzt wird. Die angewendete Methodik sollte auf international anerkannten Standards wie dem PAII Net Zero Investment Framework, dem UN-Asset Owner Alliance Target Setting Protocol oder der Science Based Target Initiative for Financial Institutions basieren.
 
Impactanlagen
Wirkungsorientierte Investitionen in Firmen, Organisationen, Projekte oder Fonds, welche die Absicht verfolgen, neben einer finanziellen Rendite auch einen ökologischen bzw. sozialen Mehrwert zu generieren. Häufig wird bei diesen Anlagemöglichkeiten auf einen Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der UNO geachtet (Sustainable Developement Goals, SDG).

ESG-Ratings werden von ESG-Ratingagenturen wie z.B. MSCI ESG, Inrate, ISS ESG oder Sustainalytics vergeben.

Das ESG-Rating dient dazu, die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens oder der aggregierten Bestände eines Fonds gegenüber langfristigen ESG-Risiken zu bewerten. Hoch bewertete Unternehmen sind Firmen mit führendem oder sich verbesserndem Management der wichtigsten ESG-Risiken. Neben Unternehmen (kotierte Aktien und Obligationen) bewerten ESG-Ratingagenturen auch Länder, Investmentfonds und ETFs. Nicht bewertet werden in der Regel alternative Anlagen wie z.B. Gold und Immobilien.

Die GKB arbeitet vornehmlich mit MSCI ESG Daten. MSCI ESG identifiziert Branchenführer und Nachzügler und bewertet Unternehmen auf einer Skala von "AAA bis CCC".

Weitere Informationen zum MSCI ESG Rating: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-ratings.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter gkb.ch/anlegen-esg.

Die Schweiz verfügt ab dem 1. Januar 2023 über eine verpflichtende Selbstregulierung. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) veröffentlichte im Jahr 2022 die Richtlinien zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Die Richtlinien schreiben vor, dass Finanzdienstleister für private und professionelle Kundinnen und Kunden die ESG-Präferenzen erheben und vorgeschlagene Anlagelösungen mit den Präferenzen in Einklang bringen.

Die SBVg hat die «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» auf Basis des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) erarbeitet. Dies mit den folgenden Zielen:

  1. die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden und Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess zu berücksichtigen,
  2. mehr Transparenz zu schaffen, sowie
  3. den Bankenplatz Schweiz zu stärken.
Kunden werden ab dem 1. Januar 2024 nach ihren ESG-Präferenzen gefragt und die ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen damit in Einklang gebracht. Zudem bestehen Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von ESG-Präferenzen. Die Finanzdienstleister sind im Weiteren verpflichtet, ESG-Themen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Kundenberater zu integrieren. Die Richtlinien der SBVg halten aber klar fest, dass die Banken in erster Linie und vor allem die finanziellen Interessen ihrer Kunden zu schützen und zu wahren haben. Dazu gehören insbesondere Liquiditätsanforderungen, die Berücksichtigung des individuellen Anlagehorizonts sowie Aspekte der Risikofähigkeit.
 
Die Graubündner Kantonalbank (GKB) erfüllt die Anforderungen der «Richtlinien für die Finanz-dienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» der Schweizerischen Bankiervereinigung.
 
Weitere Informationen dazu finden Sie unter gkb.ch/anlegen-esg.

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens zu einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Ein Ziel dabei ist die Transparenz im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitskriterien und nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten zu erhöhen. Ende des Jahres 2019 wurde dafür eine Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor veröffentlicht. Die sogenannte Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist ein Meilenstein zur Erreichung dieses Ziels des Pariser Klimaabkommens.

Durch das Inkrafttreten der Verordnung am 10. März 2021 gelten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in der EU Vorschriften über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in interne Prozesse, sowie bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.

Durch die SFDR werden künftig Finanzprodukte in drei Kategorien unterteilt: Artikel 6: Fonds ohne ESG-Kriterien Artikel 8: Fonds mit ESG-Charakteristiken Artikel 9: Fonds mit messbaren nachhaltigen Investmentzielen (Impact Fonds) Die Verordnung auf Ebene der EU tangiert die von der GKB nach luxemburgischem Recht verwalteten Anlagefonds. Diese werden nach Artikel 8 klassifiziert.

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