2008 - Entpolitisierung des Bankrats

​Bei der vom Bankrat initiierten Revision des Kantonalbankgesetzes werden grosse Veränderungen vorgenommen. Die Wahl des Bankrats wird entpolitisiert.

Mit der Revision ist neu die Bündner Kantonsregierung und nicht mehr der Grosse Rat für die Wahl des Bankrats zuständig. Gleichzeitig wird der Bankrat von elf auf sieben Mitglieder verkleinert und professionalisiert. Damit reagiert die GKB auf immer striktere Vorgaben in Bezug auf die Corporate Governance von Seiten der Schweizer Börse und der Eidgenössischen Bankenkommission, der heutigen Finma. Neu geregelt werden auch die Zuständigkeiten der internen und externen Revisionsstelle.

Bericht in der Südostschweiz über die Verkleinerung des Bankrates

 

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