GKB Finanzierung Eigenheim

Ihr Eigenheim. Unsere Hypothekarberatung.

Mehr Durchblick in der Finanzierung Ihres Eigenheims dank der Beratungskompetenz der GKB.

Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims dürfen Sie auf die Beratungskompetenz der GKB vertrauen – wir unterstützen Sie in persönlichen Gesprächen ebenso wie mit Informationen, Tipps und Checklisten.

 

Ihre Vorteile:


  • Transparente Auskünfte zu Chancen und Möglichkeiten

  • Verlässliche Kostenplanung

  • Sichere Finanzierungslösungen

 

Kommen Sie Ihrem Traumheim einen Schritt näher und vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

 

 Ihre Zusatzinfos

Recht­li­che Hin­wei­se
Die auf die­ser Web­sei­te an­ge­bo­te­nen Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen sind Per­so­nen mit Wohn­sitz in be­stimm­ten Län­dern nicht zu­gäng­lich (Dis­clai­mer).
  • Ihr Weg zum Eigenheim
  • Benötigtes Eigenkapital
  • Kosten und Tragbarkeit
  • Amortisation
  • Wohneigentumsförderung

​Wenn Sie ein Haus bauen oder Wohneigentum kaufen möchten, beruht die Finanzierung meistens auf langfristigen Überlegungen. Sorgfältige Abklärungen auf verschiedenen Ebenen sind essenziell. Gemeinsam analysieren wir Ihre Ausgangslage, stellen die richtigen Fragen und finden die passenden Antworten. Wir zeigen Ihnen die Chancen und Möglichkeiten auf und helfen Ihnen, die Pläne strukturiert umzusetzen.

​Jede Bank, auch die GKB, muss sich vor Kreditverlusten schützen. Der Wert Ihres Eigenheims sichert Ihre Hypothek ab. Und damit auch allfällige Wertverluste gedeckt sind, finanzieren Banken in der Regel höchstens 80% des Neuwertes einer Liegenschaft. Daraus folgt als Faustregel, dass Sie mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenmittel einbringen müssen. Neben Sparguthaben können Sie auch Guthaben aus Vorsorge- oder Pensionskassen für die Finanzierung Ihres Eigenheims einsetzen.
Errechnen Sie mit der GKB Online Hypothek schnell und unkompliziert die Höhe Ihrer monatlichen Belastung. Wenden Sie sich im Zweifelsfall unverbindlich an die GKB.

​Mit dem Erwerb und Besitz eines Eigenheims fallen verschiedene Kosten an:

  • Zinsen für Hypotheken: Für die gewährte Hypothek fallen periodisch Zinsen an. Informieren Sie sich über die aktuellen Hypothekarzinsen der GKB.
  • Amortisationen (Kreditraten): Hypotheken sind bis zu einer Belehnung von 66.6% in der Regel mit jährlich 1% zu amortisieren. Dadurch verringern Sie Ihre Schuld kontinuierlich, Jahr für Jahr.
  • Unterhaltskosten: Rechnen Sie je nach Baujahr mit jährlichen Kosten zwischen 0,7% und 1% des Kaufpreises für den laufenden Unterhalt.
  • Weitere (einmalige) Kosten: Bei der Errichtung des Schuldbriefes und seiner allfälligen Erhöhung sowie beim Liegenschaftskauf fallen weitere Kosten in Form von einmaligen Gebühren an.

Um die Ausgaben tragen zu können, setzen Sie mit Vorteil auf ein regelmässiges Einkommen. Als Faustregel gilt: Die Belastung aus Verzinsung, Amortisation und Unterhaltskosten sollte insgesamt nicht mehr als rund 38% Ihres Nettoeinkommens betragen. Bei Einkommen von über CHF 150'000.– darf die Belastung bis 40% Ihres Nettoeinkommens ausmachen.

​In der Regel sind Hypotheken bis zu einer Belehnung von 66.6% mit jährlich 1% zu amortisieren. Sie verringern dadurch laufend Ihre Schuld. Eine Möglichkeit ist die direkte Amortisation. Dabei bezahlen Sie periodisch einen Teil Ihrer Hypothekarschuld zurück.

Dies ist aus steuerlicher Sicht ungünstig, weil Sie damit die Abzüge durch Schuldzinsen verringern.
Eine attraktive Alternative bietet die indirekte Amortisation über Sparen 3. Sie beinhaltet, dass Sie uns den Amortisationsbetrag nicht auf das Hypothekarkonto überweisen, sondern ihn auf Ihr Sparen-3-Konto einzahlen. Uns verpfänden Sie Ihr Guthaben und amortisieren dadurch indirekt.


Vorteile indirekter Amortisation 

  • In der Steuererklärung ziehen Sie die jährlichen Sparen-3-Beiträge bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen ab.
  • Ihre Hypothekarschuld bleibt länger bestehen. Somit können Sie Ihre Schuldzinsen auch länger vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Auch bei der Vermögenssteuer profitieren Sie von der länger andauernden Verschuldung.
  • Sparen-3-Guthaben profitieren von einem Vorzugszins; Ihre Zinserträge sind steuerfrei.

​Die Finanzierung Ihres Eigenheims kann auch möglich sein, wenn Ihnen das nötige Eigenkapital fehlt. Unter bestimmten Bedingungen können Sie Guthaben aus der Pensionskasse (2. Säule) oder aus der freiwilligen Vorsorge (3. Säule) für den Erwerb von Wohneigentum einsetzen. Ihr Freizügigkeitsguthaben dürfen Sie auch für eine Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft, für die Amortisation von Hypotheken oder für eine wertvermehrende Renovation einsetzen.
Wenn Sie Ihre Vorsorgegelder beziehen oder verpfänden, ist bei verheirateten Kontoinhabern die schriftliche Zustimmung des Ehepartners Voraussetzung.

2. Säule: Vorbezug Pensionskassengelder
Durch den Vorbezug erhalten Sie zusätzliche Eigenmittel für Ihr Wohneigentum.

  • Versicherte dürfen bis zum 50. Altersjahr einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung beziehen. Versicherte, die das 50. Altersjahr überschritten haben, dürfen höchstens die Freizügigkeitsleistung, auf die sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten, oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt des Bezugs in Anspruch nehmen.
  • Ein Vorbezug ist nur bis spätestens 3 Jahre vor Erreichen des frühestmöglichen Pensionierungsalters möglich.
  • Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20'000.–. Ein Vorbezug kann maximal alle 5 Jahre geltend gemacht werden.
  • Vorbezüge können Sie nur für Wohneigentum verwenden, das Sie selber dauernd nutzen. 
  • Der Vorbezug der Freizügigkeitsleistung kann zu einem reduzierten Versicherungsschutz (Rente im Alter, Todesfall, Invalidität) führen. Informieren Sie sich über Ihre persönliche Situation bei unseren Kundenberatern.
  • Bei Verkauf oder Vermietung des Wohneigentums ist der Vorbezug der Pensionskasse zurückzuerstatten. Rechnen Sie mit einem Aufpreis zur Wiedererlangung der vollen Versicherungsdeckung. 
  • Vorbezogenes Pensionskassengeld muss sofort versteuert werden. Bei Rückzahlung des Vorbezugs werden Ihnen die Steuern ohne Zins zurückerstattet. Bewahren Sie alle Belege auf.
  • Schliessen Sie eine Risikoversicherung ab, zum Schutz vor Leistungskürzungen im Todes- oder Invaliditätsfall.

3. Säule: Vorbezug Vorsorge-3-Guthaben
Ihr Vorsorgevermögen aus der 3. Säule können Sie für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwenden. Sie können diese Gelder beziehen und als Eigenkapital einschiessen. Die Auszahlung wird jedoch besteuert.

3. Säule: Indirekte Amortisation, Verpfändung Vorsorge-3-Guthaben
Bei der Verpfändung wird das Guthaben nicht vorbezogen, sondern zugunsten der Bank verpfändet. Die Verpfändung bringt folgende Vorteile:

            • Im Gegensatz zum Vorbezug wird keine Kapitalsteuer fällig.
            • Sie bezahlen höhere Schuldzinsen wegen höherem Fremdkapitalbedarf. Damit profitieren Sie von grösseren Abzügen vom steuerbaren Einkommen.
            • Keine Verringerung von Versicherungsleistungen der Pensionskasse. Ausser es wird eine Pfandverwertung nötig.
            • Die Abdeckung mit mindestens einer Todesfallrisikopolice ist zwingend.

Tipp
Wir empfehlen für den Erwerb von Wohneigentum die Variante der Verpfändung von Vorsorge-3-Guthaben. Einerseits ist sie steuerlich interessanter, andererseits ergeben sich wenig nachteilige Folgen für die Versicherungsleistungen der Pensionskasse.

Verpfändung und Vorbezug lassen sich auch kombinieren. Damit verringert sich der Vorsorgeschutz weniger und die Finanzlasten auf dem Eigenheim werden gemildert.

  • Zusatzdeckungen

​Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims können weitere Deckungen genutzt werden.

  • Vorsorgevermögen aus Lebensversicherungspolicen mit garantiertem Rückkaufswert
  • Vorsorgevermögen aus Einmaleinlagen

Bei einer Belehnung von über 70% können diese Zusatzdeckungen eine Zinsvergünstigung bewirken. Die Policen werden bei uns als Zusatzsicherheit zur Hypothek in ein Depot eingeliefert und zu unseren Gunsten verpfändet. Als Belehnungsbasis gelten 70 - 90% des garantierten Rückkaufswertes.

 

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