Mit dem Sparen 3-Konto bauen Sie dank regelmässigen Einzahlungen Ihre private Altersvorsorge aus. Neben der kostenlosen Kontoführung profitieren Sie von Vorzugszinsen, können einbezahlte Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen und haben einen privilegierten Steuersatz bei der Auszahlung Ihres Kapitals. Ihr Vorsorgeguthaben können Sie jederzeit in die von der GKB im Rahmen der Säule 3a angebotener Wertschriften investieren, um eine noch attraktivere Rendite als auf dem Sparen 3-Konto zu erwirtschaften.
Ihre Vorteile
Selbstbestimmt – Zeitpunkt und Höhe der Einzahlung frei wählbar
Steuerfreies Vorsorgeguthaben samt Zinsen während der gesamten Laufzeit
Kombination aus Sparen 3-Konto und einer Risikoschutz-Versicherung für Todesfall oder Invalidität möglich
3. Säule als Ergänzung Ihres Alterskapitals der 1. und 2. Säule
Denken Sie frühzeitig an Ihre freiwillige Vorsorge und bauen Sie gemeinsam mit uns Ihre 3. Säule aus. Eröffnen Sie
jetzt ein Konto oder vereinbaren Sie einen
Beratungstermin mit uns.
Das Gesetz legt die jährlichen Maximalbeiträge für Sparen 3 fest. Die Beiträge sind abhängig davon, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht.
Maximalbeiträge für Sparen 3 (Jahr 2020)
Maximalbeitrag mit Pensionskasse: CHF 6'826.– pro Jahr
Maximalbeitrag ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 34'128.– pro Jahr
Maximalbeiträge für Sparen 3 (Jahr 2021)
Maximalbeitrag mit Pensionskasse: CHF 6'883.– pro Jahr
Maximalbeitrag ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 34'416.– pro Jahr
Sie können Ihr Kapital nur dann vom Sparen 3-Konto abheben, wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersleistung erfüllen oder ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt. Zum Beispiel lässt sich mit dem Kapital Ihres Sparen 3-Kontos selbstgenutztes Wohneigentum finanzieren oder eine bestehende Hypothek amortisieren.
Vorzeitige Auszahlungen bei Sparen 3-Konten sind in folgenden Fällen erlaubt:
- Übertrag des Kapitals in eine andere, steuerbefreite Vorsorge-Einrichtung
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Branchenwechsel innerhalb der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (alle 5 Jahre)
- Amortisation bestehender Hypotheken
- (Teil-)Auszahlungen an den Ehepartner bei Scheidung oder gerichtlicher Trennung
- Bezug einer vollen Invalidenrente (Invaliditätsgrad mind. 70 %)
- Beim Tod des Vorsorgenehmenden erfolgt die Auszahlung an die Begünstigten.
- Erreichen des Rentenalters (Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre)
- Die gebundenen Vorsorgegelder dürfen frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters ausbezahlt werden.
Geeignet für |
Privat |
Währung |
CHF |
Abschluss |
Jährlich |
Rückzüge |
Rückzüge sind frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich (ausgenommen sind die gesetzlich erlaubten Auflösungsgründe). |
Besonderheiten |
WEF-Bezug Kostenlos CHF 250.- Gebühr bei Wohneigentumsfinanzierung über Fremdbank. |
Kontoführung |
Kostenlos |
Zinssatz |
0.100% |
Buchungsspesen |
Kostenlos |