Lohnzahlungen

Ihre Lohnzahlungen. Unsere Zahlungsverarbeitung.

Diskretion durch Vollmachtenregelung.

Für Ihre Lohnzahlungen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Im e-Banking können Sie Löhne als einzelne Zahlungen erfassen, als XML-Datei aus Ihrer Lohnbuchhaltung importieren, oder Sie erstellen im e-Banking eine Zahlungsliste mit Lohnempfängern. Durch entsprechende Kennzeichnung Ihrer Lohnzahlungen haben nur bevollmächtigte Personen Einsicht in die einzelnen Lohnzahlungsaufträge. Personen ohne entsprechende Vollmachten sehen nur die Sammelbuchung und keine Details zu den Lohnzahlungen.

 

Ihre Vorteile


  • Lohnzahlungen einfach im e-Banking erfassen

  • Sichere und diskrete Verarbeitung

  • Individuelle Vollmachtenregelung

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere spezialisierten Beraterinnen und Berater gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit uns.

  • Einzelne Lohnzahlungen im e-Banking erfassen
  • Lohnzahlungen als Datei ins e-Banking importieren
  • Zahlungsliste erstellen
  • Regelung Vollmachten

Einzelne Lohnzahlungen werden wie normale Zahlungen im e-Banking erfasst. Sie brauchen somit nur die Daten des Zahlungsempfängers. Bevor Sie die Zahlung überweisen, wählen Sie „Als Lohnzahlung kennzeichnen“ aus und nur bevollmächtigte Personen haben Zugriff auf die Lohnzahlungs-Details.

 

Sie können einen Zahlungsauftrag mit den Löhnen erstellen (pain.001) und als XML-Datei ins e-Banking importieren. Wählen Sie dazu die „Massenverarbeitung“ aus und laden Sie die entsprechende Zahlungsdatei hoch.
Wenn Sie die Lohnzahlungen in Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware als solche markieren, sind je nach Vollmachten-Regelung keine Lohndetails auf dem Kontoauszug ersichtlich.

Sie können Ihre Lohnempfänger in einer Zahlungsliste erfassen. Eröffnen Sie unter Massenverarbeitung, Zahlungslisten eine neue Liste (z.B. Lohnzahlungen) und erfassen Sie dort die Lohnempfänger. Diese Art der Lohnzahlung eignet sich u.a. für unregelmässige Lohnzahlungen. Die Beträge können Sie individuell monatlich anpassen.

Als Vollmachtgeber können Sie die Zugriffsregelung für eine oder mehrere Personen (nachfolgend „Bevollmächtigter“ genannt) definieren. Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Zugriffsregelung auf Stammebene.
Der Bevollmächtigte hat Zugriff auf sämtliche unter der Stamm-Nummer geführten Konti und/oder Depots. Der Vollmachtgeber kann die Zugriffsregelung wie folgt bestimmen:

  • Abfragen im e-Banking für alle gegenwärtigen und zukünftigen Konti/Depots
  • Abfragen und Auftragserfassung (ohne Freigabe) im e-Banking für alle gegenwärtigen und zukünftigen Konto/Depots
  • inkl. Lohnzahlungen

Zugriffsregelung für Konto und/oder Depot.
Der Bevollmächtigte hat nur Zugriff auf das festgelegte Konto und/oder Depot. Der Vollmachtgeber kann die Zugriffsregelung wie folgt bestimmen:

  • Abfragen im e-Banking
  • Abfragen und Auftragserfassung (ohne Freigabe) im e-Banking
  • inkl. Lohnzahlungen

Für detaillierte Informationen stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

Gemeinsam wachsen.