In der Schweiz ist die Bedienung seit Jahrzehnten im Preis inbegriffen. Im Gastgewerbe seit 1974, beim Coiffeur seit den 1980er-Jahren, geregelt in den jeweiligen Gesamtarbeitsverträgen. Trinkgeld ist somit freiwillig und kein Lohnbestandteil.
Trotzdem gehört das finanzielle Extra zum guten Ton.
Aber: Eine Studie der ZHAW im Auftrag der Bank Cler zeigt, dass mehr als vier von zehn Personen bei der Höhe des Trinkgelds unsicher sind, zumindest gelegentlich. In diesem Fall sind Richtwerte eine gute Unterstützung. Im Restaurant beispielsweise gelten 5 bis 10 Prozent der Rechnung als Richtwert, meist wird auf einen runden Betrag aufgerundet.
Richtwerte im Überblick:
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Restaurant, Café: 5–10 % oder Aufrunden
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Bar: kein festes Trinkgeld erwartet, Aufrunden willkommen
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Hotel: 2–5 CHF pro Tag oder Dienstleistung
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Taxi: rund 10 % oder Aufrunden
Vorgeschrieben ist nichts. Massgebend bleibt das eigene Ermessen.