Nutzungsbedingungen für die GKB TWINT App (Ausgabe August 2023)

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen für die Benutzung der GKB TWINT App regeln die von der Graubündner Kantonalbank (nachfolgend «GKB») ihren Privatkundinnen und Privatkunden (nachfolgend «Kunde» ) in der GKB TWINT App bereitgestellten TWINT Dienstleistungen. Diese Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich zu den Basisdokumenten der GKB. Die GKB TWINT App steht einzig Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz zur Nutzung offen.

Mit der Registrierung in der GKB TWINT App akzeptiert der Kunde diese Nutzungsbedingungen und bestätigt, Wohnsitz in der Schweiz zu haben.

2. TWINT Dienstleistung

Die GKB TWINT App ermöglicht dem Kunden die Ausführung bargeldloser Zahlungen über ein mobiles Gerät mit einer Schweizer Mobiltelefonnummer (nachfolgend «mobile Geräte») an eine TWINT Akzeptanzstelle (nachfolgend «Akzeptanzstellen») zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen (nachfolgend «P2M-Zahlungen») oder die Ausführung bargeldloser Zahlungen mit einem anderen TWINT Nutzer (nachfolgend «P2P-Zahlungen»).

Die Zahlungen mit der GKB TWINT App laufen über das Zahlungssystem TWINT (nachfolgend «TWINT System») der Zahlungssystembetreiberin TWINT AG und deren Gruppengesellschaften. Zur Durchführung der Zahlungen wird der Kunde auch bei der TWINT AG registriert.

Darüber hinaus bietet die GKB TWINT App Mehrwertleistungen an (vgl. Ziffer 7), wie beispielsweise die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten sowie Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings wie etwa das Sammeln von Coupons und Stempelkarten sowie die Einlösung von Treuegeschenken, Rabatten und Gutschriften von der GKB und von Drittanbietern.

Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen.

Die GKB kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln oder deren Verwendung an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen.

3. Zugang zu den TWINT Dienstleistungen

Die Benützung der GKB TWINT App erfordert den Einsatz mobiler Geräte, welche die von der GKB verlangten technischen Voraussetzungen erfüllen (z.B. ein bestimmtes Betriebssystem). Informationen zu den jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen an ein mobiles Gerät, zum Beispiel die minimal erforderliche iOS- oder Android-Version, sind im entsprechenden App Store abrufbar. Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert zudem eine aktive Internetverbindung.

Zwingend notwendige Voraussetzungen zur Nutzung der GKB TWINT App sind (i) ein Zahlkonto bei der GKB (nachfolgend «Servicekonto»), (ii) ein e-Banking-Vertrag mit der GKB sowie (iii) ein mobiles Gerät, auf welchem die GKB TWINT App installiert ist.

Das Servicekonto muss auf den Namen des Kunden (als Inhaber oder Mitinhaber) lauten oder auf den Namen einer anderen Person, von welcher der Nutzer eine Kontovollmacht besitzt.

Die Servicekonten werden dem Kunden in der GKB TWINT App angezeigt. Der Kunde bestimmt, welches Servicekonto als Belastungs- und Gutschriftskonto hinterlegt wird.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das mobile Gerät des Kunden und eine von einer Akzeptanzstelle zur Verfügung gestellte Infrastruktur.

4 Registrierung und Identifizierung

Die Nutzung der GKB TWINT App bedingt die Registrierung und Identifizierung des Kunden über ein zweistufiges Anmeldeverfahren. Der Kunde wird bei der Installation der GKB TWINT App auf seinem mobilen Gerät aufgefordert:

  • die Mobilnummer des mobilen Geräts und

  • die e-Banking-Vertragsnummer und das Passwort

  • einzugeben.

    Diese Angaben werden von der GKB verifiziert. Die angegebene Mobilnummer wird per SMS verifiziert.

    Die GKB behält sich vor, jederzeit weitere Informationen zu verlangen.

    Mit der Installation der GKB TWINT App bestätigt der Kunde, der rechtmässige und alleinige Nutzer und Verfügungsberechtigte des mobilen Geräts und der Mobilnummer zu sein.

    Die GKB behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.

    Der Kunde kann bereits nach der Registrierung limitiert über die GKB TWINT App Dienstleistungen verfügen. Für die vollständige Benützung der GKB TWINT App muss der Kunde in einem zweiten Schritt den QR-Code, welcher ihm mit einem Aktivierungsbrief der GKB zugestellt wird, mit der GKB TWINT App scannen. Die Aktivierung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen, sonst wird der TWINT Account gelöscht. Erst nach der vollständigen Aktivierung lassen sich weitere Servicekonten mit der GKB TWINT App verbinden.

    Zugriff auf die GKB TWINT App erhält, wer sich mit dem durch den Kunden in der GKB TWINT App festzulegenden PIN-Code korrekt legitimiert. Sofern mit dem mobilen Gerät technisch möglich, kann die PIN durch Fingerabdruck oder andere biometrische Daten ersetzt werden. Der Kunde nutzt die vom mobilen Gerät entsprechend zur Verfügung gestellten Sensoren wie zum Beispiel Fingerabdruck- und Gesichtserkennung auf eigenes Risiko. Ein Missbrauch oder ein Zugriff auf Bankinformationen durch unberechtigte Dritte mittels Fälschung von Fingerabdrücken, Gesichtsprofilen, Schadprogrammen usw. kann nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde trägt die Folgen, die sich aus der missbräuchlichen Verwendung der Funktion «Login mit biometrischen Merkmalen» ergeben.

    5 Limiten / Einsatzbeschränkungen

    5.1 Limiten

    Die GKB legt für die GKB TWINT App für bestimmte Zeiträume Limiten für P2M- sowie P2P-Zahlungen fest. Die Limiten können in der GKB TWINT App eingesehen werden. Erreichen die Zahlungen die Limite, können bis zum Ende des massgebenden Zeitraums keine weiteren Zahlungen über die GKB TWINT App ausgelöst und/oder empfangen werden. Die GKB behält sich das Recht vor, die erwähnten Limiten jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.

    5.2 Einsatzbeschränkungen

    Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Ausführung der Zahlung mit der GKB TWINT App auf dem Servicekonto über frei verfügbare Mittel mindestens im Umfang des Zahlungsbetrags verfügen.

    Zudem dürfen keine Verfügungsverbote oder Verfügungsbeschränkungen bestehen, insbesondere keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorschriften, keine behördlichen Anordnungen oder keine Vereinbarungen, welche die Verfügungsberechtigung ausschliessen oder beschränken (z.B. Sperrungen).

    6. Zahlungsfunktion

    6.1 Zahlungsanweisung

    Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung in der GKB TWINT App weist der Kunde die GKB unwiderruflich an, den in der GKB TWINT App angezeigten Betrag an den von ihm genannten Zahlungsempfänger zu leisten und sein Servicekonto zu belasten. Das Belastungsrecht der GKB bleibt auch bei Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden und einem Dritten (z.B. Akzeptanzstelle) uneingeschränkt bestehen. Eine nachträgliche Stornierung ist nicht möglich.

    Der Kunde kann in der GKB TWINT App wählen, bis zu welchen Beträgen eine Zahlung jeweils automatisch ohne weitere Bestätigung erfolgen darf bzw. ab welchem Betrag eine ausdrückliche Bestätigung durch den Kunden erfolgen soll. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Akzeptanzstellen, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt und die Zahlungen pauschal (unabhängig von der Höhe des in der GKB TWINT App definierten Betrags) freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der von der Akzeptanzstelle definierten Abwicklung.

    6.2 Besondere Hinweise zur Funktion «Bezahlen» (P2M-Zahlungen)

    Der Kunde muss sich als Voraussetzung für die Ausführung einer Zahlung mit der Akzeptanzstelle beim Händler verbinden. Dies geschieht durch (i) eine Bluetooth-Verbindung, (ii) durch das Fotografieren des angezeigten QR-Codes, (iii) durch Eingabe eines angezeigten Codes in der GKB TWINT App oder (iv) durch Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart bei ausgewählten Händlern.

    Das gutschreibende Finanzinstitut schreibt den Zahlungsbetrag demjenigen Händler gut, bei dem sich der Kunde über die Akzeptanzstelle verbunden hat und der ihm in der GKB TWINT App während des Zahlungsvorgangs angezeigt wird.

    Es ist dem Kunden bei P2M-Zahlungen nicht gestattet, den der Akzeptanzstelle geschuldeten Betrag gestückelt von mehreren TWINT Accounts auszuführen.

    Wenn der Kunde sich in einer App oder in einem Online-Shop einer Akzeptanzstelle registriert und TWINT als Zahlungsart hinterlegt, ermächtigt er die Akzeptanzstelle, einmalig oder wiederkehrend (z.B. Abonnement) den entsprechenden Betrag direkt der in seiner GKB TWINT App hinterlegten Belastungsquelle zu belasten, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren muss. Eine solche Dauerbelastungsermächtigung kann der Kunde in der GKB TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur bei der Akzeptanzstelle erneuern.

    6.3 Besondere Hinweise zur Funktion «Geld senden/empfangen» (P2P-Zahlungen)

    Das gutschreibende Finanzinstitut schreibt den Überweisungsbetrag derjenigen Person gut, die sich unter der in der Zahlungsanweisung bezeichneten Mobiltelefonnummer für TWINT registriert hat. Es findet kein Abgleich mit weiteren vom Auftraggeber gemachten Angaben statt.

    Die Mobiltelefonnummer des Zahlungsempfängers kann direkt in der GKB TWINT App erfasst oder durch Zugriff auf das Adressbuch auf dem mobilen Gerät des Nutzers ausgewählt werden.

    Zahlungen an noch nicht registrierte oder inaktive Zahlungsempfänger können bis zur Registrierung oder erneuten Anmeldung jederzeit zurückgezogen werden. Ansonsten erfolgt automatisch eine Rückvergütung.

    Die P2P-Funktion darf nicht für kommerzielle Zwecke, insbesondere nicht für Verkäufe oder die Erbringung von Dienstleistungen, eingesetzt werden.

    P2P-Zahlungen können mit Mitteilungen und Bildern ergänzt werden. Die GKB behält sich vor, sittenwidrige oder gegen die Rechtsordnung verstossende Mitteilungen und/oder Bilder ohne weitere Anzeige zu löschen oder die GKB TWINT App zu sperren.

    Gutschriften erfolgen immer auf das hinterlegte Servicekonto.

    6.4 Verarbeitung von Zahlungen

    Die Ausführung von Zahlungen kann durch Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der GKB verzögert oder verhindert werden. Die GKB ist insbesondere nicht verpflichtet, Zahlungen auszuführen oder Zahlungseingänge zu verarbeiten, die anwendbares Recht, regulatorische Vorschriften oder Anordnungen von zuständigen Behörden verletzen oder auf andere Weise nicht im Einklang mit gesetzlichen, regulatorischen oder bankinternen Einschränkungen (wie z.B. Sanktions- oder Geldwäschereivorschriften) stehen. Der Kunde kann aus solchen Verzögerungen, einer Blockierung oder Nichtausführung der Transaktion keinen Anspruch gegen die GKB ableiten.

    Bei einer Zahlung an eine Mobiltelefonnummer eines Begünstigten, der sich noch nicht für die Teilnahme an TWINT registriert hat, wird die Zahlung beim Kunden sofort reserviert. Die GKB ist berechtigt, den Überweisungsbetrag einzubehalten bis zum Zeitpunkt, in dem sich der Begünstigte für die Teilnahme an TWINT registriert hat, längstens jedoch während 4 Tagen seit Auftragserteilung.

    6.5 Funktion «Später bezahlen»

    Die GKB kann den Kunden mit der GKB TWINT App den Zugang zur Funktion «Später bezahlen» (nachfolgend «Später bezahlen») ermöglichen. Diese Funktion wird von einem Dritten (nachfolgend «Anbieter») angeboten. Die Funktion steht nur Kunden zur Verfügung, die älter als 18 Jahre sind und Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Anbieter und die GKB können weitere Anforderungen definieren. Die Nutzung der Funktion «Später bezahlen» erfordert auch die vollständige Aktivierung der GKB TWINT App.

    Sofern die Akzeptanzstelle «Später bezahlen» unterstützt, kann der Kunde bei der P2M-Zahlung mit der GKB TWINT App entscheiden, ob er die sofortige Belastung auf dem hinterlegten Servicekonto oder aber «Später bezahlen» wählt. Wenn der Kunde «Später bezahlen» wählt, ist die GKB in die Bezahlung vorerst nicht involviert.

    Die Nutzung der zusätzlichen Funktion «Später bezahlen» setzt voraus, dass sich der Kunde in der GKB TWINT App vorgängig explizit für die Nutzung von «Später bezahlen» registriert hat. Die GKB und/oder der Anbieter können dem Kunden die Registrierung bzw. die Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und Limiten für die «Später bezahlen»-Transaktionen und den gesamthaft ausstehenden Zahlungsbetrag definieren und diese Limiten auch jederzeit anpassen.

    Mit der Registrierung für «Später bezahlen» erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die GKB die erforderlichen Daten (insbesondere Name, Vorname, Geburtstag, Adresse, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse) an den Anbieter weitergibt, und entbindet die GKB in diesem Zusammenhang von der Wahrung des Bankkundengeheimnisses und des Datenschutzes. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, dass der Anbieter ihm via GKB TWINT App Mitteilungen zu «Später bezahlen» senden darf.

    Mit der Registrierung für «Später bezahlen» stimmt der Kunde den Bedingungen und Gebühren des Anbieters zu, die ihm im Registrierungsprozess in der GKB TWINT App angezeigt werden und jederzeit beim Anbieter eingefordert oder via Anbieterportal eingesehen werden können.

    Die GKB ist für die Leistungserbringung des Anbieters nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für die Funktion «Später bezahlen». Bei Fragen und Unstimmigkeiten, zum Beispiel mit der Begleichung ausstehender Zahlungsbeträge, muss sich der Kunde direkt an den Anbieter wenden.

    Der Kunde kann die Funktion «Später bezahlen» in der GKB TWINT App jederzeit deaktivieren.

    6.6 Zahlungsinformationen

    Im TWINT System werden die Zahlungsdaten (z.B. Name des Zahlungsempfängers, Betrag der Zahlung, Zeitpunkt der Zahlung, Standort des P2M-Zahlungsempfängers) erfasst.

    7. Mehrwertleistungen

    7.1 Mobile-Marketing-Kampagnen

    7.1.1 Ausspielung von Kampagnen

    Dem Kunden können in der GKB TWINT App Kampagnen zur Verfügung gestellt werden.

    Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden (nachfolgend zusammen «Kampagnen»):

  • Kampagnen der GKB oder der TWINT AG in eigener Sache (nachfolgend «GKB / TWINT-Kampagnen»)
  • Kampagnen der GKB zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «GKB Mehrwert-Kampagnen»)
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Kampagnen»)

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter-Kampagnen setzt voraus, dass der Kunde hierfür in der GKB TWINT App seine explizite Zustimmung erteilt («Opt-in»). Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von GKB / TWINT Kampagnen und GKB Mehrwert-Kampagnen setzt kein «Opt-in» des Kunden voraus. Diese Kampagnen können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

Mit dem «Opt-in» erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die GKB Daten an die TWINT AG weitergibt, die diese für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter-Kampagnen sammeln und auswerten kann.

Auch im Falle eines «Opt-in» des Kunden gibt die GKB keine Personendaten des Kunden an involvierte Akzeptanzstellen und/oder Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe nicht ausdrücklich zustimmt. Die involvierten Akzeptanzstellen erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf anonymisierte Daten und Zugang zu anonymisierten Daten.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der GKB TWINT App zu widerrufen («Opt-out»). Der Widerruf hat zur Folge, dass für den Kunden keine Drittanbieter-Kampagnen mehr verfügbar sind und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann.

7.1.2 Geltungsdauer von Kampagnen

Kampagnen können zeitlich begrenzt sein und sind grundsätzlich nur so lange gültig, wie sie in der GKB TWINT App angezeigt werden.

Es gibt Kampagnen, die vom Kunden vorgängig in der GKB TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Sie können aber auch automatisch aktiviert werden. Aktivierte Kampagnen können von der GKB deaktiviert werden, wenn sie innerhalb einer gewissen Frist nicht eingelöst wurden.

7.1.3 Einlösung von Kampagnen durch den Kunden

Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der GKB TWINT App eingelöst werden.

Die Anzahl der Einlösungen von Rabatten oder geldwerten Vorteilen kann durch involvierte Drittanbieter limitiert werden. Die GKB oder der Drittanbieter können laufende Kampagnen jederzeit stoppen oder unterbrechen.

In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch den Kunden mit der GKB TWINT App automatisch ausgelöst. Es gibt jedoch auch Kampagnen, die der Kunde an der Akzeptanzstelle in seiner GKB TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben muss. Die Vorgehensweise ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash-Back-Guthabens gewährt. Die GKB ist berechtigt, die Auszahlung des Cash-Back-Guthabens zu verzögern, bis dieses einen bestimmten Betrag erreicht.

7.2 Sichtkarten

Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Kundenbindungsprogramme Mitarbeiterausweise und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der GKB TWINT App zu hinterlegen bzw. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der GKB TWINT App entfernt werden. Die GKB kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der GKB TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte abläuft oder generell nicht mehr für die Hinterlegung in der GKB TWINT App zur Verfügung steht.

Der Kunde unterhält für Sichtkarten bereits vor der Hinterlegung in der GKB TWINT App eine Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Drittanbieter (Herausgeber der Sichtkarte). Die GKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der Leistungen der vom Drittanbieter herausgegebenen Sichtkarten. Will der Kunde im Zusammenhang mit Sichtkarten Ansprüche geltend machen, so hat er sich hierfür an den jeweiligen Drittanbieter zu wenden.

Mit der Hinterlegung oder der Aktivierung einer Sichtkarte in der GKB TWINT App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Sichtkarte ab, die in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der GKB TWINT App einbezogen wird. Der Drittanbieter erhält dieselben Daten, wie wenn der Kunde die Kundenkarte physisch vorzeigen würde.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten die mit ihrem Einsatz verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in die GKB TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn er vorgängig der Anzeige von Drittanbieter-Kampagnen zugestimmt hat (siehe Ziffer 7.1.1).

7.3 Partner-Funktionen

Im Bereich «Partner-Funktionen» der GKB TWINT App wird dem Kunden eine Auswahl an Angeboten verschiedener Anbieter präsentiert, die mit TWINT bezahlt werden können. Wählt der Kunde eine Partner-Funktion an, so wird er auf die Website des jeweiligen Anbieters geleitet. Dort kann der Kunde Waren oder Dienstleistungen auswählen und via TWINT bezahlen. Die Waren oder Dienstleistungen sind kein Angebot der GKB. Folglich ist die GKB nicht Partei des Vertrags zwischen Kunde und Anbieter und übernimmt keine Verantwortung und/oder Haftung für diese Angebote.

7.4 Weitere Mehrwertleistungen

Die GKB kann neben Kampagnen, Sichtkarten und Partner-Funktionen jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der GKB TWINT App anbieten.

7.5 Gewährleistung und Haftung für Mehrwertleistungen

Der Kunde unterhält für Mehrwertleistungen und die mit diesen in Zusammenhang stehenden Vorgängen inner- oder ausserhalb der GKB TWINT App eine direkte Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Anbieter. Für Inhalte, Angebote und Meldungen von Mehrwertleistungen, die nicht von der GKB stammen, ist ausschliesslich der jeweilige Anbieter verantwortlich. Die GKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Anbieter unterbreiteten Leistungen. Will der Kunde im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen Ansprüche geltend machen, so hat er sich hierfür an den jeweiligen Anbieter zu halten. Die GKB lehnt entsprechend jede Verantwortung für solche Mehrwertleistungen ab und haftet weder für Mehrwertleistungen, welche beim Anbieter nicht eingelöst werden können, noch für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie zum Beispiel nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Die GKB ist bemüht, die Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der GKB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass zum Beispiel die automatische Einlösung von Rabatten, das automatische Sammeln von Treuepunkten oder Cash-Back-Guthaben im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Solange die GKB die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstandenen Schaden in Bezug auf Mehrwertleistungen.

8. Sorgfaltspflichten des Kunden

Beim Umgang mit der GKB TWINT App sind durch den Kunden insbesondere folgende Sorgfaltspflichten zu beachten:

  • Der PIN-Code für die Nutzung der GKB TWINT App ist geheim zu halten, er darf keinesfalls anderen Personen zugänglich gemacht werden. Eine Aufzeichnung des PIN-Codes ist untersagt.
  • Der gewählte PIN-Code darf aus Sicherheitsgründen nicht aus leicht ermittelbaren Zahlen- oder Buchstabenkombinationen (z.B. Mobilnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen) bestehen.
  • Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er bei der Eingabe des PIN-Codes nicht beobachtet wird. Besteht Grund zur Annahme, dass Dritte Kenntnis vom PIN-Code erhalten haben könnten, ändert der Kunde den PIN-Code unverzüglich bzw. lässt ihn durch die GKB unverzüglich sperren.
  • Der Kunde trägt Sorge dafür, dass Unbefugte keine Manipulationen am mobilen Gerät vornehmen können. Insbesondere trifft er alle notwendigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Schäden. Der Kunde führt sicherheitsrelevante Updates der Betriebssysteme und Apps auf dem mobilen Gerät umgehend durch. Die auf dem mobilen Gerät installierte GKB TWINT App darf ausschliesslich aus offiziellen App-Stores heruntergeladen werden.
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Zugriff auf das mobile Gerät zu schützen (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Gerätepasswort), und darf Dritten keinen Zugang zum mobilen Gerät und den darin hinterlegten Daten geben. Der Kunde ist verpflichtet, vor einer vorübergehenden oder dauerhaften Weitergabe des mobilen Geräts die GKB TWINT App zu löschen.
  • Im Schadensfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen kann die GKB den Kunden im Rahmen der Schadensabwicklung auffordern, eine Strafanzeige bzw. einen Strafantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen und der GKB eine Kopie der Anzeige bzw. des Antrags zuzustellen.
  • Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) seines mobilen Geräts verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der GKB TWINT App auf seinem mobilen Gerät ergeben.
  • Wechselt der Kunde seine Mobiltelefonnummer (SIM-Karte), meldet er diese Änderung unverzüglich telefonisch an die von der GKB bezeichnete Stelle.
  • Bei Verlust des mobilen Geräts, insbesondere im Falle eines Diebstahls oder bei Hinweisen auf eine missbräuchliche Verwendung der GKB TWINT App hat der Kunde alles zu unternehmen, um den Zugriff Unberechtigter auf die GKB TWINT App zu verhindern (z.B. durch Sperren der SIM-Karte), sowie umgehend die GKB zu benachrichtigen, damit die GKB TWINT App gesperrt werden kann.
  • Der Kunde darf keine Jailbreaks (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim mobilen Gerät zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des mobilen Geräts) zulassen und keine Installation von unerlaubten Apps vornehmen.
  • Um Fehltransaktionen zu verhindern, überprüft der Kunde vor jeder Ausführung einer Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger.
  • Der Kunde prüft die mit der GKB TWINT App ausgeführten Zahlungen. Sofern der Kunde Unstimmigkeiten feststellt, hat er diese der GKB so unverzüglich mitzuteilen. Spätestens innert 30 Tagen ab dem monatlichen Kontoabschluss hat der Kunde der GKB zudem eine schriftliche Beanstandung einschliesslich aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit der/den beanstandeten TWINT Zahlung/en stehen, einzureichen, ansonsten gilt der Kontoabschluss trotz erfolgter Mitteilung über Unstimmigkeiten als genehmigt.
  • Der Kunde informiert die GKB umgehend, wenn er Unregelmässigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Genehmigung von Zahlungen, der Kommunikation mit der GKB über elektronische Kommunikationsmittel oder dem mobilen Gerät, vermutet oder feststellt.

9. Keine Gewähr für Funktion und Verfügbarkeit

Die GKB übernimmt für die Funktion und die Verfügbarkeit der GKB TWINT App keine Gewähr. Gleiches gilt für die Verfügbarkeit des TWINT Systems oder von Dienstleistungen beteiligter Dritter (z.B. Akzeptanzstellen, Netzwerkbetreibern).

Die GKB ist bestrebt, die mit der GKB TWINT App angebotenen Zahlungsmöglichkeiten und Mehrwertleistungen möglichst störungs- und unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dennoch kann der Zugang zu den Dienstleistungen nicht jederzeit und unterbrechungsfrei sichergestellt werden.

Die GKB kann den Betrieb der GKB TWINT App oder den Zugang des Kunden zur GKB TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen, auf behördliche Anordnung hin oder aus Sicherheitsgründen) die Verfügbarkeit einschränken.

Den aus einer Störung oder einem Unterbruch allfällig entstehenden Schaden trägt der Kunde, es sei denn, die GKB habe die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn des Kunden.

10. Gebühren und Entschädigungen

Die Installation der GKB TWINT App ist kostenlos.

Die Benützung der GKB TWINT App kann mit Gebühren verbunden sein. Die jeweils aktuellen Gebühren sind auf der Website der GKB publiziert und können bei der GKB jederzeit eingesehen und bezogen werden. Mit dem jeweiligen Einsatz der GKB TWINT App anerkennt der Kunde die zu diesem Zeitpunkt jeweils geltenden Gebühren.

Die Akzeptanzstelle entschädigt den Acquirer für die Inanspruchnahme des TWINT Systems (sogenannte Händlerkommission) für P2M-Zahlungen und die damit verbundenen Dienstleistungen. Die GKB kann wiederum vom Acquirer eine Gebühr im Zusammenhang mit P2M-Zahlungen erhalten. Zudem kann die GKB für Mehrwertleistungen und weitere Dienstleistungen von Dritten (z.B. der TWINT AG) weitere Vergütungen erhalten. Diese Entschädigungen stellen einen Teil des Entgelts der GKB für die erbrachten Dienstleistungen gegenüber dem Kunden dar.

Erhält die GKB solche Entschädigungen oder hat sie in der Vergangenheit solche Entschädigungen erhalten, welche gemäss Art. 400 des Schweizerischen Obligationenrechts oder einer anderen gesetzlichen/regulatorischen Vorschrift der Rechenschafts- und Herausgabepflicht unterliegen, verzichtet der Kunde mit der Annahme der vorliegenden Nutzungsbedingungen ausdrücklich auf diesen Herausgabeanspruch. Detaillierte Informationen über die Grundlagen und zur Höhe dieser Entschädigungen können jederzeit unter https://www.gkb.ch/de/Documents/DC/Beratung-Produkte/Broschueren/Twint/20230824_Informationen%20%C3%BCber%20die%20Verg%C3%BCtungen%20durch%20Dritte%20im%20TWINT%20System.pdf eingesehen oder bei der GKB bezogen werden.

11. Verwendung von Daten und Entbindung vom Bankgeheimnis – Grundfunktionalität (Zahlungsfunktionen)

11.1 Geltungsbereich

Die GKB untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der Personendaten ihrer Kunden der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und Verordnung über den Datenschutz, DSV).

11.2 Voraussetzungen für den Einsatz der GKB TWINT App

Damit die TWINT AG Zahlungen des Kunden verarbeiten und Mehrwertleistungen bereitstellen kann, muss der Kunde nach der Registration in der GKB TWINT App auch im TWINT System erfasst werden. Zu diesem Zweck gibt die GKB der TWINT AG Stammdaten des Kunden weiter wie die Telefonnummer des verwendeten mobilen Geräts.

11.3 Zahlen mit der GKB TWINT App

In dem von der TWINT AG betriebenen TWINT System werden folgende Daten erfasst: der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird. Die TWINT AG erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 12.1 geregelt. Die GKB erhält keine Daten zum Inhalt des Warenkorbes. Die GKB und die TWINT AG geben ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine Personendaten an den involvierten Händler und / oder an Dritte weiter, es sei denn, die Übergabe ist in diesen Nutzungsbedingungen für die GKB TWINT App (so insbesondere in Ziffer 11.2, 11.8, 12.1, 12.3) ausdrücklich vorgesehen.

Im Falle einer Beanstandung des Kunden gilt die Beanstandung als Ermächtigung, sämtliche mit der beanstandeten Transaktion in Verbindung stehenden Informationen des Kunden an die TWINT AG sowie an weitere beteiligte Institute weiterzuleiten, soweit dies zur Abklärung des Sachverhaltes dienlich ist.

11.4 TWINT Apps anderer Finanzinstitute

Neben der GKB TWINT App gibt es TWINT Apps anderer Finanzinstitute. Der Kunde kann mithin neben der GKB TWINT App weitere TWINT Apps anderer Finanzinstitute auf seinem mobilen Gerät unter derselben Mobiltelefonnummer installieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass getätigte Transaktionen, Coupons, Stempelkarten, Kundenbindungskarten und weitere Mehrwertleistungen, welche in einer seiner TWINT Apps enthalten sind, auch in einer anderen TWINT App ersichtlich sein können. Die hierfür nötigen Daten werden zentral im TWINT System gehalten, welches von der TWINT AG betrieben wird. Es findet kein Austausch von Personendaten zwischen den verschiedenen Finanzinstituten statt.

11.5 Sammlung und Nutzung von Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die GKB die ihr im Zusammenhang mit der Nutzung von TWINT übermittelten oder bei ihr entstehenden Daten des Kunden, insbesondere auch solche aus Drittquellen (z.B. Personendaten, Bewegungsdaten, Transaktionsdaten und Geräteinformationen), zu folgenden Zwecken bearbeiten kann:

  • Um die GKB TWINT App bereitzustellen und zu verbessern.
  • Marketing für Bankprodukte und -dienstleistungen: Die Daten werden mit Blick auf die Bedürfnisse, Wünsche und Präferenzen des Kunden ausgewertet mit Bezug auf Produkte und Dienstleistungen in den typischen Bereichen einer Universalbank (Konto- und Zahlungsverkehr, Kredit- und Anlagegeschäft). Gestützt darauf kann die GKB den Kunden in den genannten Bereichen noch gezielter mit für ihn sinn- vollen oder notwendigen Informationen, Werbeaktionen und massgeschneiderten Lösungsvorschlägen bedienen und ihn noch gezielter umfassend betreuen und beraten.
  • Marketing für weitere Produkte und Dienstleistungen (ausserhalb der Bankenbranche, beispielsweise von Sponsoring-Partnern der GKB): Die GKB kann Daten des Kunden, insbesondere Bewegungsdaten, analysieren und daraus Profile, insbesondere Bewegungsprofile, des Kunden erstellen. Gestützt darauf kann die GKB den Kunden über Anbieter von vom Kunden möglicherweise gewünschten weiteren Produkten und Dienstleistungen (ausserhalb der Bankenbranche) informieren, welche in den Regionen, in welchen sich der Kunde aufhält, als Kunde der GKB vergünstigt erhältlich sind.
  • Zur Personalisierung von Mobile-Marketing-Kampagnen (vgl. Ziffer 7.1): Die GKB kann dazu Transaktionsdaten zu Marketing- und Werbezwecken auswerten und somit das Nutzungsverhalten des Kunden analysieren. Dazu gehören Daten und Informationen zum Händler (insbesondere Firma, Branchenkategorie, Standort), zum Zeitpunkt, zur Art und zum Betrag der mit der GKB TWINT App getätigten Transaktionen. Zudem wird erfasst und ausgewertet, welche Angebote der Kunde in der GKB TWINT App anschaut, aktiviert und einlöst. Die GKB hat keine Einsicht in den Inhalt des Warenkorbes des Kunden und wertet solche Daten entsprechend auch nicht aus. Die Personalisierung besteht darin, dass der Kunde aufgrund der Analyse einem oder mehreren Kundensegmenten zugewiesen wird und dem Kunden Mobile-Marketing-Kampagnen angezeigt werden, die ihn bzw. das Kundensegment möglicherweise interessieren könnten. Auch bei Drittanbieter-Kampagnen werden ohne ausdrückliche Zustimmung keine Personendaten an involvierte Händler und / oder Dritte weitergegeben (vgl. Ziffer 12.2).

Die TWINT AG sammelt und nutzt Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die GKB TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem mobilen Gerät zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der GKB TWINT App anfallen.

Die TWINT AG gibt diese Personendaten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der GKB TWINT App nie an Händler und / oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

11.6 Mitteilungen

Die Übermittlung von SMS, E-Mails und Push-Benachrichtigungen erfolgt unverschlüsselt und beinhaltet u.a. die folgenden Risiken: Die Daten können durch Drittpersonen abgefangen und eingesehen werden. Dabei ist die GKB als Absenderin ersichtlich. Dies erlaubt der Drittperson, Ihre Beziehungen zur GKB zu erkennen. Der Kunde entbindet die GKB entsprechend in diesem Umfang von der Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses.

Für den Versand von Push-Benachrichtigungen sendet die GKB Mitteilungen an einen Mitteilungsserver, welcher durch den Anbieter (z.B. Apple, Google) des auf dem mobilen Gerät installierten Betriebssystems betrieben wird.

Damit gelangen Daten des Kunden auf Server in den USA und unterliegen nicht mehr der schweizerischen Gesetzgebung, insbesondere nicht mehr den strengen Regeln des Schweizer Datenschutzrechts und des Bankkundengeheimnisschutzes.

11.7 Ausschluss von Gewährleistung und Haftung

Die GKB wendet bei der Anzeige und Übermittlung der von ihr im Rahmen der GKB TWINT App übermittelten Daten, Informationen, Mitteilungen etc. die geschäftsübliche Sorgfalt an. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angezeigten bzw. übermittelten Daten schliesst die GKB aus. Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn des Kunden.

Die GKB schliesst jede Gewährleistung und Haftung aus für die Fehlerfreiheit der Software, für deren Einsetzbarkeit auf anderen als den für den Einsatz der GKB TWINT App empfohlenen Betriebssystemen sowie der vom Kunden beigezogenen Netz- oder Systembetreiber. Im Fall von festgestellten Mängeln der Software hat der Kunde den Zugriff auf die Informationen und Funktionen umgehend zu unterlassen und die GKB zu informieren.

11.8 Beizug Dritter

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die GKB und die TWINT AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider / technischer Support) im In- und Ausland beiziehen (Outsourcing) dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die GKB und die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss den vorliegenden Nutzungsbedingungen im Auftrag der GKB oder der TWINT AG verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.

Die GKB trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung für die datenschutzkonforme Bearbeitung der Daten.

11.9 Aufbewahrung und Löschung

Die bei der GKB gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden werden – soweit technisch möglich – 10 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht bzw. anonymisiert. Das Löschen der GKB TWINT App auf dem mobilen Gerät des Kunden führt nicht zu einer automatischen Löschung der personenbezogenen Daten bei der GKB.

Verzichtet der Kunde nachträglich auf personalisierte Kampagnen («Opt-out»), werden 6 Monate nach dem «Opt-out» alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Kampagnen im TWINT System unwiderruflich gelöscht bzw. anonymisiert und der Kunde kann von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.

Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Ziffer sind Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von der GKB länger aufbewahrt werden müssen.

11.10 Auskunfts- und Informationsrecht

Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz können Sie an folgende Fachstelle richten: Graubündner Kantonalbank, Datenschutz, Postfach, 7001, Chur.

12. Verwendung von Daten – Funktion «Mehrwertleistungen»

12.1 Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen

Die Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen (z.B. Coupons) erfolgt entweder im System des Händlers oder im TWINT System.

Bei der Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen im System des Händlers übergibt die TWINT AG dem Händler die Identifikationsnummer der Mobile-Marketing-Kampagne. Der Händler berechnet den allfälligen Rabatt oder sonstigen Vorteil für den Kunden.

Bei der Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen im TWINT System wird der allfällige Rabatt oder sonstige Vorteil im TWINT System berechnet und – wo für die Vorteilsgewährung notwendig – dem Händler übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts).

Ob der Händler weitere Daten an die TWINT AG übergibt (beispielsweise Informationen zur Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen, die vorgängig von der TWINT AG an den Händler übermittelt wurden, oder Warenkorbdetails eines Einkaufes, auf deren Basis Mobile-Marketing-Kampagnen im TWINT System eingelöst werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Kunden. Der Händler ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

12.2 Personalisierte Mobile-Marketing-Kampagnen

Um dem Kunden personalisierte Mobile-Marketing-Kampagnen in der GKB TWINT App anzeigen zu können, werden die Zahlungsdaten des Kunden analysiert und zur Personalisierung der Ausspielungen ausgewertet.

Für die Personalisierung werden folgende Informationen und Daten verwendet: Firma des Händlers, Branchenkategorie des Händlers, Standort des Händlers, Zeit und Datum der Zahlung, Höhe des Betrags, Art der Zahlung (z.B. im Online-Shop oder im Laden). Zudem wird erfasst und ausgewertet, welche Angebote der Kunde in der GKB TWINT App anschaut, aktiviert und einlöst. Die GKB hat aber keine Einsichtsmöglichkeit in den Inhalt des Warenkorbes des Kunden und wertet solche Daten entsprechend auch nicht aus.

Mit dem «Opt-in» (Einverständnis) nimmt der Kunde auch ausdrücklich zur Kenntnis, dass die GKB weitere Daten des Kunden zusammen mit den Zahlungsdaten für personalisierte Mobile-Marketing-Kampagnen sammeln, auswerten und weiterverwenden kann. Es werden folgende Personendaten des Kunden zu diesem Zweck zusätzlich bearbeitet: Geschlecht, Geburtsdatum und Postleitzahl.

Dieses «Opt-in» kann er auf ausdrückliche Nachfrage zum Zeitpunkt der Installation der GKB TWINT App und / oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anpassung der Einstellungen in der GKB TWINT App abgeben bzw. widerrufen («Opt-out»).

Auch im Falle eines «Opt-in» des Kunden geben die GKB und TWINT keine Personendaten der Kunden an involvierte Händler und / oder Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der GKB TWINT App nicht ausdrücklich zustimmt. Die involvierten Händler erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugang zu anonymisierten Daten.

Dem Kunden kann weiter die Möglichkeit geboten werden, einer Zustellung personalisierter Mobile- Marketing-Kampagnen von Drittanbietern per E-Mail ausdrücklich zuzustimmen.

12.3 Hinterlegung von Sichtkarten

Wenn in der GKB TWINT App eine Sichtkarte hinterlegt ist und mit der GKB TWINT App bezahlt wird und der Kunde durch den Einsatz der Sichtkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt etc.), erhält der Herausgeber der Sichtkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn der Kunde die Sichtkarte physisch vorzeigen würde. Die TWINT AG übermittelt dem Händler oder mit ihm verbundenen Dritten die Identifikationsnummer der Sichtkarte und abhängig von der eingesetzten Sichtkarte auch Basisdaten zur Transaktion wie Zeitstempel, Betrag und allfällige für den Einsatz der Sichtkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den im konkreten Fall involvierten Händler richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Händler bzw. dem mit dem Händler verbundenen Dritten.

Die Personendaten, welche für die Anzeige oder Übermittlung der Sichtdaten bearbeitet werden, werden gelöscht, wenn der Kunde die Sichtkarte in der GKB TWINT App entfernt.

12.4 Partner-Funktionen

Der Kunde kann in der GKB TWINT App direkt Waren und Dienstleistungen (z.B. «SuperDeals» oder digitale Gutscheine) erwerben oder anderweitige Angebote (z.B. Parkieren oder Bezug von Bargeld) nutzen (vgl. Ziffer 7.3). Für diese Angebote gelten die Bestimmungen und Datenschutzerklärungen, die im jeweiligen Angebot erwähnt und aufgeführt werden.

13 Google Firebase

Die GKB und die TWINT AG nutzen in der GKB TWINT App das Google Firebase Software Development Kit (SDK) der Google Inc. («Google») oder vergleichbare Lösungen, um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die GKB TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Kunden auszurichten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der GKB TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.

Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der GKB TWINT App werden anonymisiert an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Das beinhaltet insbesondere folgende Informationen:

  • Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann)
  • Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in einer Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Kunden erlaubt
  • Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher)
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version)
  • Version der installierten GKB TWINT App
  • Allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers
  • IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist)
  • Diese Daten werden von Google ausgewertet, um Reports über die Nutzung der GKB TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der GKB TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

    Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert, sodass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.

    14. Elektronische Kommunikation

    Die Kommunikation zwischen der GKB und dem Kunden erfolgt grundsätzlich über die GKB TWINT App. Bei Bedarf kann die GKB den Kunden auch via Mobilnummer oder E-Mail benachrichtigen, soweit vom Kunden eine entsprechende Adresse hinterlegt wurde. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der genannten Adresse. Er nimmt zur Kenntnis, dass die elektronische Kommunikation weder vertraulich noch sicher ist. Diese kann von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden oder kann verloren gehen. Die GKB übernimmt keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit Nachrichten entstehen, die mittels gewöhnlicher E-Mail oder mit einem anderen elektronischen Nachrichtenübermittlungssystem an die GKB gesendet wurden.

    15. Verantwortlichkeit und Haftung

    Wenn der Kunde die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer 8 eingehalten hat und ihn auch sonst kein Verschulden trifft, übernimmt die GKB, sofern sie ihre geschäftsübliche Sorgfalt verletzt hat, Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung der GKB TWINT App durch Dritte bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5’000 je Schadenereignis. Nicht als «Dritte» gelten nahestehende, verwandtschaftlich oder anderweitig mit dem Kunden verbundene Personen wie z.B. Lebenspartner, Bevollmächtigte sowie im gleichen Haushalt wie der Kunde lebende Personen.

    Nicht übernommen werden:

  • Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung der GKB TWINT App, die auf Verletzungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere der Sorgfaltspflichten, oder das Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, bis zur Wirksamkeit einer allfälligen Sperrung oder Löschung der GKB TWINT App
  • Schäden aus Zahlungen, welche der Kunde oder nicht als Dritte Geltende mit der GKB TWINT App genehmigt haben
  • Schäden, die aus technischen Mängeln, Störungen und / oder Betriebsausfällen sowie rechtswidrigen Eingriffen in Telekommunikationseinrichtungen und -netze entstehen und den Einsatz der GKB TWINT App verunmöglichen
  • Schäden, für die eine Versicherung aufkommt
  • Etwaige indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn

Die GKB lehnt jede Verantwortung für die unter Verwendung der GKB TWINT App abgeschlossenen Geschäfte ab.

Insbesondere sind allfällige Beanstandungen zu bezogenen Waren oder Dienstleistungen sowie weitere Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus diesen Rechtsgeschäften direkt zwischen dem Kunden und der betreffenden Akzeptanzstelle bzw. dem TWINT Nutzer zu regeln.

Die GKB übernimmt keine Verantwortung, falls sich eine Akzeptanzstelle weigert, die GKB TWINT App zu akzeptieren, oder falls aus technischen oder anderen Gründen eine Zahlung mit der GKB TWINT App nicht ausgeführt werden kann (siehe auch Ziffer 9). Gleiches gilt sinngemäss auch für P2P-Zahlungen und Mehrwertleistungen.

Das Recht zur Nutzung der GKB TWINT App erlischt in jedem Fall mit Löschung der TWINT App bzw. mit der Beendigung der Nutzung der GKB TWINT App. Die GKB lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die durch den Gebrauch der GKB TWINT App nach der Löschung der GKB TWINT App entstehen. Der Kunde haftet gegenüber der GKB vollumfänglich für die daraus entstandenen Schäden.

Im Falle der Übernahme eines Schadens durch die GKB tritt der Kunde hiermit seine Forderungen aus dem Schadenfall inklusive möglicher Versicherungsansprüche vollumfänglich an die GKB ab.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die GKB übernimmt keine Haftung für die Netzbetreiber (Provider) und lehnt, soweit gesetzlich zulässig, auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab.

15. Geistiges Eigentum

Für die Dauer der Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit GKB TWINT erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der GKB TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der GKB oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und wird die GKB dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde die GKB schad- und klaglos zu halten.

16. Beendigung der Dienstleistungen der GKB TWINT App

Der Kunde und die GKB können die Nutzung der GKB TWINT App jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Dem Kunden steht hierfür in den Einstellungen eine Funktion zur Verfügung.

Zahlungsanweisungen, die vor dem Beendigungszeitpunkt eingegeben wurden, werden durch die GKB weiterhin ausgeführt. Mit Beendigung werden sämtliche laufenden Treueprogramme beendet und alle aktivierten Kampagnen gelöscht. Sämtliche vom Kunden gesammelten Treuepunkte und anderen Vorteile sowie ausstehenden Gutscheine werden damit hinfällig.

17. Änderungen dieser Nutzungsbestimmungen

Die GKB behält sich die jederzeitige Änderung dieser Nutzungsbedingungen sowie der übrigen Konditionen, insbesondere einzelner Dienstleistungen, ausdrücklich vor. Sie werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben. Die geänderten Bedingungen gelten mit dem ersten Einsatz der GKB TWINT App nach Inkrafttreten der Änderungen als genehmigt.

Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, hat er die Nutzung der GKB TWINT App zu beenden.

Die GKB behält sich vor, neue optionale Dienstleistungen in der GKB TWINT App, deren zusätzliche Bedingungen das Einverständnis des Kunden erfordert, auch ohne Anpassung der vorliegenden Nutzungsbedingungen anzubieten. Mit der Registrierung für die neuen optionalen Dienstleistungen akzeptiert der Kunde die zusätzlichen Bedingungen, die ihm schriftlich oder auf geeignete Weise bekanntgegeben werden und die ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen rechtlich ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck sowie wirtschaftlich im Ergebnis der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der GKB TWINT App zwischen dem Kunden und der GKB unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Chur, ebenso der Erfüllungs- und Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Die GKB hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht bzw. bei der zuständigen Behörde an seinem Wohnsitz bzw. Sitz oder jedem andern zuständigen Gericht zu belangen.

Version 2.0 (Stand: 25.08.2023)

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