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Gemeinsam Weih­nachts­wünsche erfüllen.

Dieses Jahr stehen bei uns in der Adventszeit junge Menschen im Mittelpunkt, die an Weihnachten keine grossen Erwartungen haben. Es sind Kinder, die in armutsbetroffenen Familien in Graubünden leben. Für die Eltern ist die Weihnachtszeit oft schwer – auch, weil sie keine Geschenke kaufen können. Gemeinsam mit der Bevölkerung möchten wir diesen Kindern einen persönlichen Weihnachtswunsch erfüllen.

In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Sozialamt Graubünden führen wir die Adventsaktion «Gemeinsam Weihnachtswünsche erfüllen» durch. Die kantonalen Sozialdienste sind in allen Regionen in Graubünden vertreten und pflegen einen engen Kontakt zu ihren Klientinnen und Klienten. Die Mitarbeitenden der kantonalen Sozialdienste haben in den letzten Wochen mit betroffenen Familien gesprochen und die persönlichen Wünsche der Kinder gesammelt. Diese Wünsche hängen nun an den Weihnachtswunsch-Bäumen in diversen Geschäftsstellen der GKB und können dort «gepflückt» werden.


Warum wollen wir diesen Bündner Familien Glücks­momente schen­ke​n?

Wir sind der Meinung, dass es jedes Kind verdient hat, an Weihnachten zu strahlen. Und dass alle Eltern es verdient haben, ihr Kind an Weihnachten glücklich zu sehen. Ausserdem wollen wir uns für Menschen in unserer Region engagieren, denen es finanziell nicht gut geht. Denn hinter jeder Familie, die zurzeit in Armut lebt, steht eine Geschichte.

Dank dem kantonalen Sozialamt Graubünden können wir genau diesen Familien Gutes tun. Denn Armut ist oft nicht auf den ersten Blick sichtbar. Es geht nicht um riesige, teure Geschenke, sondern um die Geste, um ein Zeichen der Verbundenheit und darum, füreinander da zu sein. Wir freuen uns, wenn wir gemeinsam mit I​hnen viele Kinderaugen zum Leuchten bringen.

Als kleine Unterstützung für den Alltag rund um die Feiertage schenken wir ausserdem jeder betroffenen Familie einen Bäckerei-Gutschein im Wert von 50 Franken dazu.​

Wie Sie dab​ei sein​ k​önn​en:

  1. ​Ab dem 25. November eine dieser GKB Geschäftsstellen besuchen: Küblis, ​Landquart, Chur Postplatz​, Davo​s, Arosa, Domat/Ems​, Flim​s, Thusis, Lenzerheide, Roveredo​, Poschiavo, St. Moritz, Scuol, Ilanz, Disentis/Mustér
  2. Wunschzettel vom Baum «pflücken»
  3. Wunsch einkaufen (Wert ca. 30 bis max. 50 Franken)
  4. Geschenk verpacken
  5. Wunschzettel mit Bändali am Geschenk anbringen
  6. Päckli bis spätestens am 15. Dezember zurück in die GKB Geschäftsstelle bringen und am Desk abgeben

​Wichtig:

  • ​Den Wunschzettel, den Sie vom Baum gepflückt haben, unbedingt am Päckli befestigen. Nur mit dem Zettel können die Mitarbeitenden der Sozialdienste die Geschenke an die richtige Familie weiterleiten.

  • Unbedingt keine Botschaften, Grüsse oder Namen im oder auf dem Päckli hinterlassen. Bei der Aktion läuft aus Personenschutzgründen alles anonym. Ausserdem haben die Familien so die Möglichkeit, die Geschenke in ihrem eigenen Namen zu übergeben.​​​​​​

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«Die Adventsaktion hilft, Stress in den Familien zu senken.»

Mathias Kaufmann, Leiter Fachbereich Sozialdienste Graubünden

Von Armut betroffene Fami​​lien in Graub​​ün​​den.​

Mit der Adventsaktion werden rund 600 Familien in Graubünden mit Kindern unter 13 Jahren, die von Armut betroffen sind, unterstützt.​

Was sind von Armut betroffene Familien? Einige Definitionen.

  • Armut
  • Armutsgrenze
  • Soziales Existenzminimum
  • Sozialhilfequote
  • Links

Armut hat verschiedene Gesichter. Wenn ein Kind nicht an einer Geburtstagsfeier teilnimmt, weil das Geld für ein Geschenk fehlt, oder wenn das Geld für einen Kaffee auswärts in einer Gruppe nicht da ist, gilt das als subjektiv gefühlte Armut. Ausserdem gilt eine Person als arm, wenn das Haushaltseinkommen unter der Armutsgrenze liegt. In der Schweiz waren im Jahr 2023 (Einkommen 2022) 8,1% der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten von Einkommensarmut betroffen. Dies entspricht rund 708’000 Personen.

​Die Armutsgrenze ergibt sich aus einem Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Franken pro Person ab 16 Jahren für weitere Auslagen. Im Jahr 2023 betrug die Armutsgrenze durchschnittlich 2315 Franken pro Monat für eine Einzelperson und  4051 Franken für zwei Erwachsene mit zwei Kindern.​

​Dieses beinhaltet den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten und die medizinische Grundversorgung. Die materielle Grundsicherung deckt die Grundbedürfnisse einer bescheidenen Lebensführung der hilfesuchenden Personen. Sie entspricht dem Konsumverhalten der einkommensschwächsten 10% der Schweizer Haushalte. Zusätzlich werden in vielen Fällen situationsbedingte Leistungen, Integrationszulagen bzw. Einkommensfreibeträge ausgerichtet. Diese Leistungen tragen zum Erhalt oder zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration bei.​

​Im Kanton Graubünden betrug die Sozialhilfequote im Jahr 2023 1.1%. 2’187 Personen haben im Kanton Graubünden mindestens einmal Sozialhilfe bezogen. Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 17 Jahren haben mit 2.3% ein mehr als doppelt so hohes Sozialhilferisiko. Bei rund einem Drittel der Personen in der Sozialhilfe handelt es sich um Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 17 Jahren.​​​


Gemeinsam wachsen.