Vorsorgeratgeber

Ihre Vorsorge. Unser Ratgeber.

Regeln Sie Ihre Vorsorge bei Urteils-, Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.

Mit gezielten und passenden Massnahmen treffen Sie rechtzeitig Vorkehrungen, um sich und Ihre Angehörigen zu entlasten. Eine umfassende Vorsorgeabsicherung erlangen Sie, indem Sie Ihre Vorkehrungen bei Urteils-, Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall aufeinander abstimmen.

 

Ihre Vorteile


  • Entlastet Sie und Ihre Angehörigen

  • Haltet Ihre Wünsche und Absichten fest

  • Sichert Ihren Wille

 

Ihr/e GKB Berater/in informiert Sie gerne über die einzelnen Möglichkeiten. Wir sind gerne für Sie da.

 

 Ihre Vorsorgetipps

Das Thema «Vorsorgen» beschäftigt Schweizerinnen und Schweizer immer stärker. Sei es in der Jugend, während der Erwerbstätigkeit, im Alter, bei Krankheit, Jobverlust, Heirat, Scheidung oder Steuerfragen: die finanzielle Situation und gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Mit den GKB Vorsorgetipps informieren wir Sie über die passenden Massnahmen.

zu den Artikeln

  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Anordnung im Todesfall
  • Güter und erbrechtliche Regelung
  • Hilfestellung nach einem Todesfall

Halten Sie fest, wer für Sie bei Urteilsunfähigkeit Entscheidungen fällt

Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass Sie eines Tages infolge eines Unfalles, wegen schwerer Erkrankung oder Altersschwäche urteilsunfähig werden. Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer im Fall der Fälle für Sie Entscheidungen bezüglich Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsvertretung treffen soll.

Factsheet Vorsorgeauftrag

Halten Sie Ihre Absichten fest bezüglich medizinischer Massnahmen

Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille bezüglich medizinischen Massnahmen auch dann noch berücksichtigt wird, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können oder nicht mehr urteilsfähig sind. Dies kann nach einem Unfall, als Folge einer Krankheit oder von Altersschwäche der Fall sein.

Factsheet Patientenverfügung

Halten Sie Ihre Wünsche fest und entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen

Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie wichtige administrative Anordnungen für den Todesfall (im Gegensatz zum Testament) verfassen. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen. Der Inhalt ist dabei ganz Ihnen überlassen. Je klarer Ihre Anordnungen für den Todesfall sind, desto weniger Auslegungsprobleme ergeben sich und desto konkreter kann Ihrem Wunsch entsprochen werden.

Factsheet Anordnung im Todesfall

Nutzen Sie den Spielraum, um Ihre persönlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen

Verfügungsarten – Testament und Erbvertrag
Es bestehen die Instrumente Testament und Erbvertrag. Das Testament muss von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet sein. Weiter ist es möglich, ein öffentliches Testament durch einen Notar aufsetzen und unter Mitwirkung von zwei Zeugen beurkunden zu lassen.

Der Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen mehreren Parteien. Wird in sogenannte Pflichtteilsansprüche eingegriffen, ist der Erbvertrag das einzig mögliche Mittel. Ein Erbvertrag wird als öffentliche Urkunde durch einen Notar aufgesetzt und unter Mitwirkung von zwei Zeugen beurkundet.

Verfügungsbeschränkungen – Pflichtteilsansprüche
Gesetzlich können Sie Ihr Vermögen nicht völlig frei vererben. Angehörige haben Anspruch auf den Pflichtteil. Nur über den nicht pflichtteilsgeschützten Teil Ihres Nachlasses können Sie frei verfügen. Pflichtteilsgeschützte Erben sind der Ehegatte, die Nachkommen und beim Fehlen dieser auch die Eltern.

Begünstigung des Partners
Stirbt eine verheiratete Person, wird eine güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt und es muss festgestellt werden, was dem überlebenden Ehegatten gehört und was in den Nachlass fällt. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist der Erbteilung vorgestellt. Danach kann der Nachlass definiert und unter den Erben geteilt werden.

Zur Regelung der Nachlasse lässt sich der Ehevertrag mit einem Erbvertrag kombinieren. Mit einem Ehevertrag kann die güterrechtliche Auseinandersetzung geregelt und so der Vermögensanteil des überlebenden Ehegatten bis auf 100 Prozent vergrössert werden. Im Erbvertrag kann dem Ehegatten die Nutzniessung am ganzen Nachlass abgetreten werden oder die Nachkommen werden auf den Pflichtteil gesetzt und die verfügbare Quote wird dem Ehegatten zugewendet.

GKB Finanzplanung

​Der Tod einer nahestehenden Person hinterlässt immer eine schmerzhafte Lücke. Trotzdem müssen innert kürzester Zeit viele administrative Angelegenheiten erledigt werden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Massnahmen. 

Merkblatt Todesfall - was ist zu tun?

 Ihr nächster Schritt

 Ihre Zusatzinfos

Recht­li­che Hin­wei­se
Die auf die­ser Web­sei­te an­ge­bo­te­nen Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen sind Per­so­nen mit Wohn­sitz in be­stimm­ten Län­dern nicht zu­gäng­lich (Dis­clai­mer).
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