GKB Pensions-Mandat.

Ihre sichere Lösung für die Pension.

Der Ruhestand ist die Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Basierend auf der GKB Liquiditäts- und Vermögensplanung bietet das GKB-Pensions-Mandat eine strukturierte und risikoarme Anlage für den Vermögensverzehr.

Durch die Kombination von sicheren Termingeldanlagen und einem optionalen Kapitalschutzprodukt schützen wir Ihr Kapital langfristig und erzielen attraktive Zinsen.

 

Ihre Vorteile


  • Planung
    Ihr Vermögen wird gemäss Ihrer Liquiditäts- und Vermögensplanung individuell termingerecht angelegt.

  • Vorzugszins
    Sie profitieren von einer attraktiven Verzinsung mit Vorzugskonditionen.

  • Sicher
    Ihre Vermögenwerte sind durch stabile und risikoarme Investitionen gut abgesichert.

 

  • Funktionsweise GKB Pensions-Mandat
  • Unser Service für Sie
  • GKB Pensions-Mandat auf einen Blick
GKB Pensions Mandat
  • Erstanalyse mit persönlicher Beratung
  • Umsetzung Anlageentscheide durch die GKB gemäss Ihrer GKB Liquiditäts- und Vermögensplanung
  • Möglichkeit zur Einlage von Vermögenswerten jeglicher Herkunft, besonders für Gelder aus der 2. und 3. Säule
  • Kostenloser Steuerauszug (für Domizil CH)
 

Voraussetzungen

  • Durchführung einer Liquiditäts- und Vermögensplanung bei der GKB
  • Regelmässige Auszahlungen mittels Dauerauftrag

Zinsumfeld
Lässt das Zinsumfeld keine Neuanlage zu, verbleiben die Mittel auf dem Zinskonto, bis sich neue Anlagemöglichkeiten ergeben.

Anlagestrategien
Festverzinslich

All-in-Fee
All-in Fee von 0.25% p.a. In der All-in-Fee sind Portfolioführung, Wertschriftentransaktionen, Depot- und Kontoführungsgebühren inbegriffen. Fremde Kommissionen und Gebühren sowie durch die Bank abzuführende Abgaben und Steuern sind in der Gebühr nicht enthalten. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.

Mindestanlagebetrag
CHF 150’000.–

Referenzwährungen
CHF

Auflösung
Die Auflösung des Mandats ist jederzeit möglich. Sofern Rückzüge von den eingesetzten Termingeldanlagen oder dem Kapitalschutzprodukt ausserhalb des geplanten Kapitalverzehrs getätigt werden, können erhebliche Kosten entstehen. Zudem kann bei einem Ausstieg vor Ende der Laufzeit der Erlös unter der per Verfall garantierten Mindestauszahlung liegen.

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