Instant-Zahlung.

Innert Sekunden Geld empfangen und senden.

​Instant-Zahlung ist eine Zahlungsart, bei der nach Auslösung des Überweisungsauftrags der Geldbetrag innert weniger Sekunden und endgültig von einem Konto auf ein anderes überwiesen wird, und zwar 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr.

Eine erfolgreiche Instant-Zahlung hat eine sofortige und endgültige Auswirkung auf die Konten. Sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei kann – abhängig vom jeweiligen Finanzinstitut – eine sofortige Ausführungsbestätigung erhalten. Damit weiss die zahlende Partei, dass der Betrag auf dem Konto der begünstigten Partei gutgeschrieben wurde, was besonders dann nützlich ist, wenn diese auf eine schnelle Gutschrift angewiesen ist.

Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen an CH- und LI-IBAN-Konten in der Transaktionswährung CHF möglich.

 

Ihre Vorteile

 

  • Keine Gebühren: Eingehende und ausgehende Instant-Zahlungen sind bei der GKB kostenlos.

  • Ausführungsbestätigung: Abhängig vom jeweiligen Finanzinstitut, kann sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei eine sofortige Ausführungsbestätigung erhalten.

  • Aktuelle Kontostände: Die Kontobelastung bei der zahlenden Partei sowie die Geldgutschrift auf dem Konto der begünstigten Partei erfolgen ohne Verzögerung.

  • Geringeres Kreditrisiko: Unsicherheiten und Kreditrisiken werden minimiert, da Belastung und Gutschrift gleichzeitig und final erfolgen.

  • Für grosse und kleine Beträge: Pro Instant-Zahlung können bis zu CHF 20’000 transferiert werden.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere spezialisierten Beraterinnen und Berater gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit uns.

 

Rechtlicher Hinweis/Bedingungen

Bei Instant-Zahlungen wird – in Abweichung von den Regelungen zu den Annahmeschlusszeiten und Bankwerktagen – der Zahlungsauftrag in der Regel sofort ausgeführt und dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben.

Instant-Zahlungen können nur ausgeführt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausführung von Zahlungsaufträgen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • GKB und das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers unterstützen Instant-Zahlungen.
  • Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen an CH- und LI-IBAN-Konten in der Transaktionswährung CHF möglich.
  • Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung von CHF 20’000 ist nicht überschritten.
  • Das zu belastende Konto weist mindestens Guthaben im Umfang der auszuführenden Instant-Zahlung auf.
  • Die Validierungsprüfungen konnten bei Auftragserteilung erfolgreich durchgeführt werden.

 

Häufige Fragen

  • Was ist eine Instant-Zahlung?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Zahlung, einer Zahlung per TWINT und einer Instant-Zahlung?
  • Welche Vorteile bietet eine Instant-Zahlung gegenüber der herkömmlichen Zahlungsmethode?
  • Sind Instant-Zahlungen an alle Finanzinstitute der Schweiz möglich?
  • Welches sind die Voraussetzungen, um eine Instant-Zahlung auszuführen?
  • Sind Fremdwährungskonten für ein- und ausgehende Instant-Zahlungen zugelassen?
  • Was kostet eine Instant-Zahlung?
  • Wie lange dauert eine Instant-Zahlung?
  • Wie hoch ist die Betragslimite?
  • Weitere häufige Fragen

Die Instant-Zahlung ist eine Zahlungsart, bei der nach Auslösung des Überweisungsauftrags der Geldbetrag innert weniger Sekunden und endgültig von einem Konto auf ein anderes überwiesen wird, und zwar 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr.

Die Belastung des Kontos der zahlenden Partei erfolgt unmittelbar und nahezu gleichzeitig mit der Verfügbarkeit der Mittel auf dem Konto der begünstigten Partei.

Die zahlende Partei erhält sofort eine Zahlungsbestätigung und weiss somit, dass der Betrag auf dem Konto der begünstigten Partei gutgeschrieben wurde.

Herkömmliche Zahlungen können nur bis zu den Annahmeschlusszeiten ausgeführt werden. Bei einer herkömmlichen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld unter Umständen «länger unterwegs», bis es nach einigen Stunden, am nächsten Tag oder im schlimmsten Fall noch später gutgeschrieben wird – je nachdem, ob die Überweisung tagsüber oder nachts, am Wochenende, werktags oder an einem Feiertag ausgelöst wird.

Mit der GKB TWINT App können Geldbeträge «sofort» von einem TWINT-Account zum anderen überwiesen werden. Hierfür schreibt die Bank des Empfängers den Betrag bereits in Vorleistung gut, bis sie das Geld, wie bei einer herkömmlichen Überweisung, einen oder zwei Tage später von der Bank des Zahlers erhält.

Bei einer Instant-Zahlung spielt es keine Rolle, zu welcher Uhrzeit oder an welchem Wochentag die zahlende Partei die Überweisung auslöst. Instant-Zahlungen werden in der Regel innert 10 Sekunden final gutgeschrieben und der neue Saldo steht sofort zur Verfügung.

  • Aktuelle Kontostände: Die sofortige Abwicklung bei einer Instant-Zahlung bietet den Vorteil, dass sowohl die Kontobelastung bei der zahlenden Partei als auch die Geldgutschrift auf dem Konto der begünstigten Partei ohne Verzögerung erfolgt.
  • Geringeres Kreditrisiko: Eine erfolgreiche Instant-Zahlung hat eine sofortige und finale Auswirkung auf die Konten. Unsicherheiten und Kreditrisiken werden minimiert, da Belastung und Gutschrift gleichzeitig und final erfolgen.
  • Ausführungsbestätigung: Abhängig vom jeweiligen Finanzinstitut, kann sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei eine sofortige Ausführungsbestätigung erhalten. Damit weiss die zahlende Partei, dass der Betrag auf dem Konto der begünstigten Partei gutgeschrieben wurde, was besonders dann nützlich ist, wenn die Partei auf eine schnelle Gutschrift setzt.
  • Für Gross- und Kleinbeträge: Pro Instant-Zahlung können bis zu CHF 20’000 transferiert werden.

Nicht alle Finanzinstitute können bereits Instant-Zahlungen empfangen. Seit August 2024 sind alle grösseren Finanzinstitute verpflichtet, Instant-Zahlungen zu empfangen. Darunter sind mindestens 50 Banken, die rund 98% des Schweizer Zahlungsverkehrs abdecken. Die restlichen Banken folgen bis Ende 2026.

Instant-Zahlungen können nur ausgeführt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausführung von Zahlungsaufträgen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die GKB und das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers unterstützen Instant-Zahlungen.
  • Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen an CH- und LI-IBAN-Konten in der Transaktionswährung CHF möglich.
  • Es sind nur Konten in der Währung CHF zugelassen.
  • Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung von CHF 20’000 ist nicht überschritten.
  • Das zu belastende Konto weist mindestens Guthaben im Umfang der auszuführenden Instant-Zahlung auf.
  • Die Validierungsprüfungen konnten bei Auftragserteilung erfolgreich durchgeführt werden.

Nein, es sind nur Konten in der Währung CHF zugelassen.

Eingehende und ausgehende Instant-Zahlungen sind bei der GKB kostenlos.

Instant-Zahlungen werden in der Regel innert 10 Sekunden final gutgeschrieben und der neue Saldo steht sofort zur Verfügung.

Die Betragslimite für ein- und ausgehende Instant-Zahlungen beträgt max. CHF 20’000 pro Zahlung.

Ist die Anzahl an Instant-Zahlungen begrenzt?
Nein, weder beim Senden noch beim Empfang.

Können Instant-Zahlungen in Fremdwährungen ausgeführt werden?
Vorerst sind Instant-Zahlungen nur in CHF möglich.

Können Instant-Zahlungen ins Ausland getätigt werden?
Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen an CH- und LI-IBAN-Konten in der Transaktionswährung CHF möglich.

Ist eine Instant-Zahlung sicher?
Ja, es werden dieselben Sicherheitsmassnahmen angewendet wie bei herkömmlichen Zahlungen.

Welche Voraussetzungen sind nötig, um Instant-Zahlungen bei der GKB zu nutzen?
Voraussetzungen für Instant-Zahlungen sind ein für den Zahlungsverkehr zugelassenes Bankkonto und ein e-Banking-Vertrag bei der GKB.

Wie wird eine Instant-Zahlung verschickt?
Die Zahlung wird wie bisher im e-Banking oder m-Banking erfasst. Dabei kann definiert werden, ob sie als Instant-Zahlung ausgeführt werden soll.

Kann eine Instant-Zahlung mit der GKB Mobile Banking App ausgeführt werden?
Aktuell kann eine Instant-Zahlung nicht in der GKB Mobile Banking App erfasst und gesendet werden. Diese Funktion wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Welche Informationen braucht es, um eine Instant-Zahlung zu versenden?
Der Sender einer Instant-Zahlung benötigt die gleichen Empfängerangaben wie bei einer bisherigen Zahlung.

Mit welchem Valutadatum wird eine Instant-Zahlung, die am Wochenende stattfindet, gutgeschrieben?
Das Valutadatum entspricht dem Ausführungsdatum.

Wie erfolgt die Benachrichtigung, wenn eine Instant-Zahlung ausgeführt wurde?
Im e-Banking wird mittels Banner, im Mobile Banking mit einer Push-Mitteilung über die erfolgreiche oder abgelehnte Instant-Zahlung informiert.

Die Benachrichtigungsfunktion kann im GKB e-Banking beim entsprechenden Konto unter «Kontoinformationen/Vollmachten > Benachrichtigungen» aktiviert werden. Für die Push-Mitteilungen in der Mobile Banking App muss die Option «Mitteilungen erlauben» (iOS) bzw. «Zulassen von Benachrichtigungen» (Android) aktiviert sein.

Warum kann eine Instant-Zahlung abgelehnt werden?
Eine Ablehnung kann viele Gründe haben, beispielsweise, dass eine Prüfung der Bank anschlägt, die Empfängerbank noch keine Instant-Zahlungen empfangen kann oder die Empfängerangaben nicht korrekt sind.

Was ist zu tun, wenn eine Instant-Zahlung abgelehnt wird?
Konnte eine Instant-Zahlung nicht ausgeführt werden, besteht die Möglichkeit, eine normale Zahlung (RTGS-System) auszuführen.

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