Peter A. Fanconi wird neuer Präsident der Graubündner Kantonalbank

Die Bündner Regierung hat Peter A. Fanconi zum neuen Präsidenten der Graubündner Kantonalbank gewählt. Peter A. Fanconi tritt das Amt per 1. April 2014 an. Er folgt auf Dr. iur. Hans Hatz, welcher altershalber nicht mehr zur Verfügung steht. Bankrat Fabrizio Keller wurde wiedergewählt.

Gemäss Gesetz über die Graubündner Kantonalbank (GKB) ist die Regierung für die Wahl des siebenköpfigen Bankrates zuständig. Am 31. März 2014 enden die Amtsperioden von Bankpräsident Dr. iur. Hans Hatz (im Bankrat seit 1991, Präsident seit 1998) und von Bankrat Fabrizio Keller (im Bankrat seit 2006). Bankpräsident Dr. iur. Hans Hatz steht altershalber für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Die Regierung dankt dem ausscheidenden Bankpräsidenten Dr. iur. Hans Hatz für seine langjährige wertvolle und erfolgreiche Tätigkeit im Bankrat der Graubündner Kantonalbank. Als neuer Präsident hat die Regierung Peter A. Fanconi aus Zumikon für die Amtsperiode vom 1. April 2014 bis 31. März 2018 gewählt. Die Regierung hat ausserdem Bankrat lic.iur. Fabrizio Keller für vier Jahre wieder gewählt.

 

Peter A. Fanconi ist 46-jährig und Bürger von Poschiavo. An der Universität Zürich erwarb er das Lizenziat der Rechtswissenschaften. Die Wahl von Peter A. Fanconi erfolgt aufgrund seiner langjährigen und ausgewiesenen Erfahrung  als Unternehmer und Bankenspezialist. Als ehemaliges Mitglied der Gruppenleitung und CEO Private Banking einer Schweizer Privatbank wie auch als CEO einer führenden Asset Management Gesellschaft kennt er sich in den für die GKB wesentlichen Geschäftsfeldern bestens aus. Zurzeit ist er CEO und Mitglied des Verwaltungsrates der BlueOrchard SA, einer weltweit führenden Gesellschaft im Bereich von Micro Finance zur Bekämpfung der Armut in 3. Welt Ländern. Herr Fanconi ist verheiratet und Vater einer Tochter. Seine Freizeit verbringt er am liebsten im Puschlav oder im Prättigau.

 

Die laufend erforderliche Erneuerung des Bankrates erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und des Anforderungsprofils der Regierung für den Bankrat. Die Anforderungen an den Bankrat als Ganzes, an seine einzelnen Mitglieder und an das Bankpräsidium wurden im April 2013 von der Regierung überarbeitet und an die aufsichtsrechtlichen Vorgaben angepasst.

 

 

Auskunftsperson:

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden Graubünden, Tel. 081 257 32 01

 

 

 

Le vostre informazioni supplementari

Avvertenze legali
I prodotti e i servizi offerti nel presente sito web non sono accessibili alle persone con domicilio in determinati paesi (dis­clai­mer).
Crescere insieme.