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Regulatorische Unterlagen

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GKB Hauptsitz
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Graubündner Kantonalbank sowie Dokumente zu unterschiedlichen regulatorischen Themengebieten.

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Die GKB im Überblick
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Kurzporträt
Lernen Sie die GKB kennen: Eigentümerstruktur, Kernaufgaben, Filialnetz und Kundenschwerpunkte auf einen Blick.
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Bankrat
Wer lenkt die GKB? Informationen zu Mitgliedern, Wahlverfahren und Verantwortlichkeiten des Bankrates.
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Geschäftsleitung
Entdecken Sie die Führungsspitze: Kompetenzen, Aufgaben und das Team hinter den Entscheidungen der GKB.
/content/gkb-ch/de/ueber-uns/wer-wir-sind/organisation/geschaeftsleitung
Gesetz über die Graubündner Kantonalbank
Behördliche Grundlage der GKB: Gesetzestext mit Aufgaben, Struktur und öffentlichem Auftrag der Kantonalbank.
http://www.gr-lex.gr.ch/frontend/versions/2642
Eigentümerstruktur

Der Kanton Graubünden hält 100% der Stimmrechte und 84.3% der Anteile an der Bank. Die Regierung wählt die Bankpräsidentin oder den Bankpräsidenten, die Bankvizepräsidentin oder den Bankvizepräsidenten, die übrigen Mitglieder des Bankrates und genehmigt den Geschäftsbericht.

Neben dem Kanton Graubünden gibt es keine weitere Person oder Gesellschaft, welche mit 25% oder mehr an der Graubündner Kantonalbank beteiligt ist.

Die Eigenmittel der Graubündner Kantonalbank bestehen aus Dotations- und Partizipationskapital sowie den Reserven. Die Bank kann sich weitere Eigenmittel durch Aufnahme nachrangiger Verbindlichkeiten gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen beschaffen.

Der Partizipationsschein der Graubündner Kantonalbank ist an der Schweizer Börse SIX in Zürich kotiert (Valor Nr. 134.020, ISIN-Nummer CH0001340204).

Ownership Structure (EN)
Declaration of Ultimate Beneficial Owners (EN)

Markt und Dienstleistungen

Die Graubündner Kantonalbank bietet die banküblichen Dienstleistungen an und berücksichtigt in Ihrer Geschäftstätigkeit als Universalbank die Bedürfnisse aller Bevölkerungskreise, der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Sie trägt in diesem Rahmen zu einer ausgewogenen Entwicklung der einheimischen Wirtschaft bei.

Die Graubündner Kantonalbank hat 60 Niederlassungen im Kanton Graubünden und 1 Standort in Zürich. Die Graubündner Kantonalbank verfügt über keinerlei Niederlassungen oder Tochtergesellschaften ausserhalb der Schweiz. Derzeit beschäftigt die Bank rund 1000 Mitarbeitende.

Aktueller Geschäftsbericht
Aktuelle Ratings

  • Bankenclearing Nr.: 774

  • BIC (SWIFT): GRKBCH2270A

  • MWST: CHE-116.346.574

FINMA Lizenz

Autorisierte Banken im Überblick

Legal Entity Identifier (LEI): 549300SGCEMX4ZIZ0E76

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Geldwäscherei Prävention / Anti-Money Laundering (AML)

Informationen zur Revision des Geldwäschereigesetzes
Mehr erfahren

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Mehr erfahren

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor
Mehr erfahren

Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20)
Deutsch (PDF)
Englisch (PDF)

Anti-Money Laundering Questionnaire (PDF)

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard der OECD, der zum Ziel hat, die Steuertransparenz von Bankkunden und deren Bankverbindungen zu erhöhen.

Beim AIA tauschen die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von steuerpflichtigen Kunden aus. Auch die Schweiz beteiligt sich am AIA. Die Graubündner Kantonalbank ist wie alle Finanzinstitute der teilnehmenden Länder verpflichtet, die AIA-Vorgaben konsequent umzusetzen.

Liste der Partnerstaaten der Schweiz:
Offizielle Homepage Staatssekretariat für internationale Finanzfragen

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
Global Intermediary Identifying Number (GIIN Nr.): QVAJHX.00000.LE.756
W-8BEN-E (PDF)
Aktionärsrechterichtlinie (SRD II)

Die zweite Aktionärsrechterichtlinie der EU («Shareholder Rights Directive II»; SRD II) ist seit September 2020 in Kraft. Mit der revidierten Richtlinie sollen die direkten Mitwirkungsrechte der Aktionäre von börsenkotierten Gesellschaften mit Sitz in der EU oder im EWR gestärkt und der Informationsfluss sowie die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen Aktionären und Gesellschaften verbessert werden.

Weitere Erläuterungen zur Aktionärsrechterichtlinie und den entsprechenden Informations- und Offenlegungspflichten finden Sie in nachfolgenden Dokumenten:
Informationsblatt «Aktionärsrechterichtlinie II der EU (SRD II) (PDF)

US Patriot Act
US Patriot Act (PDF)
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