Der Bundesrat hat das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) sowie die angepasste Geldwäschereiverordnung (GwV) per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit verbessert die Schweiz ihre Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung und trägt den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung.
Nachfolgend werden die zwei wichtigsten Neuerungen des revidierten Geldwäschereigesetzes erläutert, und zwar:
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die Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten (WB) und
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die periodische Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Kundenbelege/-daten.