Die vier Prinzipien unseres nachhaltigen Anlageprozesses
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Vermeiden
Wir berücksichtigen definierte Ausschlusskriterien für Unternehmen und Staaten mit unzureichenden ESG-Standards oder kontroversen Geschäftsfeldern – unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagelösung.
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Integrieren
Wir berücksichtigen ESG-Faktoren systematisch in der Anlageanalyse und in Investitionsentscheiden – ergänzend zu Rendite, Risiko und Liquidität.
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Investieren
Wir berücksichtigen ESG-Bewertungen und bevorzugen – soweit mit Anlagestrategie, Diversifikation und Wirtschaftlichkeit vereinbar – Emittenten mit robusten ESG-Profilen im Branchenvergleich.
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Beeinflussen
Wir fördern nachhaltige Geschäftspraktiken durch die Wahrnehmung von Stimmrechten sowie durch Dialog und Engagement – direkt oder über Fondsleitungen, spezialisierte Dienstleister und kollektive Initiativen.
Antworten zu Fragen zum nachhaltigen Anlageprozess der GKB
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Welche Leitlinien prägen das nachhaltige Investieren der GKB?
Das nachhaltige Investieren der GKB basiert auf klar definierten Leitlinien, welche ökologische, soziale und unternehmensethische Aspekte berücksichtigen. Der Nachhaltigkeitsansatz orientiert sich an international anerkannten Standards wie den UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (UN PRI), den UN-Global-Compact-Prinzipien, den ILO-Kernarbeitsnormen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie am Pariser Klimaschutzabkommen. Diese bilden den verbindlichen Rahmen für den Anlageprozess und werden regelmässig überprüft.
Wie definiert die GKB ihr nachhaltiges Anlageuniversum?
Bevor ein Finanzinstrument in das nachhaltige Anlageuniversum aufgenommen wird, durchläuft es eine strukturierte Nachhaltigkeitsprüfung. Für Direktanlagen und Drittfonds kommen dabei unterschiedliche Bewertungsprozesse zur Anwendung.
Bei Direktanlagen definiert die Bank das nachhaltige Anlageuniversum auf Basis klarer Ausschlusskriterien. Grundsätzlich werden nur Emittenten berücksichtigt, für die ein ESG-Rating von MSCI vorliegt. Emittenten mit einer schwachen ESG-Bewertung (z. B. ESG-Nachzügler gemäss MSCI) werden dabei nicht automatisch ausgeschlossen, sondern im Anlageprozess entsprechend berücksichtigt.
Bei Drittfonds erfolgt die Abgrenzung des nachhaltigen Anlageuniversums im Rahmen eines marktüblichen Due-Diligence- und Monitoringprozesses. Dieser umfasst quantitative Schwellenwerte, insbesondere in Bezug auf Verstösse gegen globale Normen oder definierte kontroverse Geschäftstätigkeiten, sowie eine qualitative Beurteilung des Nachhaltigkeitsansatzes. Ein Fonds nur dann ins nachhaltige Anlageuniversum aufgenommen, wenn der Asset Manager einen überzeugenden und verbindlichen Nachhaltigkeitsansatz verfolgt und dieser nachvollziehbar im Anlageprozess verankert ist.
Wie fliessen ESG-Aspekte in die Anlageanalyse ein?
ESG-Aspekte ergänzen bei der GKB die klassische finanzielle Analyse über alle Anlageformen hinweg. Sie dienen dazu, langfristig relevante Risiken und Chancen besser zu erkennen und fundierte Anlageentscheide zu unterstützen.
Bei Direktanlagen fliessen ESG-Daten, -Ratings und qualitative Einschätzungen systematisch in die Analyse von Unternehmen und Emittenten ein, insbesondere im Hinblick auf Geschäftsmodell, Unternehmensführung sowie ökologische und soziale Risiken.
Bei Anlagefonds beurteilt die GKB, wie der jeweilige Asset Manager ESG-Aspekte in seinen Anlageprozess integriert. Dabei werden sowohl quantitative ESG-Kennzahlen als auch die Verbindlichkeit, Konsistenz und Glaubwürdigkeit des angewendeten Nachhaltigkeitsansatzes analysiert.
In die Bewertung von Anlagen fliessen unter anderem ökologische Risiken wie Klimarisiken, soziale Risiken wie Arbeits- und Menschenrechtsfragen sowie Governance-Risiken wie Mängel in der Unternehmensführung ein. Diese Risiken können sich langfristig auf die finanzielle Stabilität und den Unternehmenswert auswirken und werden entsprechend berücksichtigt.
In beiden Fällen werden ESG-Aspekte nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenspiel mit finanziellen Kriterien genutzt, um die Risiko- und Ertragsperspektiven von Anlagen ganzheitlich zu beurteilen.
Wie werden ESG-Aspekte im GKB Anlageprozess integriert?
ESG-Aspekte sind über alle Phasen des Anlageprozesses hinweg integriert – von der Definition des nachhaltigen Anlageuniversums über die Analyse und Bewertung bis hin zur Anlageentscheidung, dem Portfolioaufbau und der laufenden Überwachung. Sie werden als zusätzliche Risikodimension berücksichtigt und ergänzen die klassische Betrachtung von Rendite und Risiko, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen systematisch zu erfassen.
Wie nimmt die GKB ihre aktive Eigentümerrolle wahr?
Die GKB versteht die aktive Eigentümerrolle (Stewardship) als Teil ihrer treuhänderischen Verantwortung. Sie nimmt diese insbesondere durch die Wahrnehmung von Stimmrechten und den konstruktiven Dialog mit Unternehmen, mit dem Ziel, langfristige Wertschöpfung sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu fördern.
Da die GKB in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung überwiegend in Anlagefonds investiert, erfolgt Stewardship in der Regel indirekt über Fondsleitungen und ausgewählte externe Asset Manager. Ergänzend beauftragt die GKB spezialisierte Partner wie Ethos Services SA mit der Durchführung von Engagement-Aktivitäten und beteiligt sich – wo sachlich sinnvoll – an kollektiven Investoreninitiativen.
Wie wird die Anwendung der ESG-Kriterien sichergestellt?
Die Anwendung der ESG-Kriterien wird durch klar definierte Prozesse, interne Kontrollen und regelmässige Überprüfungen sichergestellt. Externe ESG-Datenanbieter unterstützen die Analyse, während interne Fachstellen für die korrekte Umsetzung und Weiterentwicklung des ESG-Ansatzes verantwortlich sind. Ergänzend schafft die GKB Transparenz durch geeignete Offenlegung, beispielsweise in Form von Factsheets und Berichten zu angewendeten Kriterien und zur ESG-Integration.
Wie schafft die GKB Transparenz zur Nachhaltigkeitsausrichtung?
Die GKB schafft Transparenz insbesondere über ein strukturiertes ESG-Reporting zu Kundenportfolios sowie zu ihren eigenen Anlagefonds. Kundinnen und Kunden erhalten darin Einblick in die Nachhaltigkeitsausrichtung ihrer Investments, etwa anhand ausgewählter ESG-Kennzahlen und klimabezogener Informationen. Die Offenlegung dient der Information und Einordnung und stellt kein Wirkungs- oder Erfolgsversprechen dar.