Seit dem Geschäftsjahr 2008 ist die Prüfgesellschaft Ernst & Young AG (EY) als externe Revisionsstelle für die GKB tätig. Obwohl keine Pflicht zur Begrenzung der Mandatsdauer besteht, ist es im Sinne einer «Best Practice of Corporate Governance» üblich, periodisch einen Wechsel der Prüfgesellschaft in Erwägung zu ziehen.
Für deren Wahl ist aufgrund des gesetzlichen Auftrags die Bündner Regierung zuständig. Diese hat wegen der langjährigen Mandatsdauer von EY entschieden, die externe Revisionsstelle neu auszuschreiben. Das Mandat umfasst die GKB Finanzgruppe inkl. der Mehrheitsbeteiligungen Albin Kistler AG, BZ Bank Aktiengesellschaft und Privatbank Bellerive AG.
Ab dem Geschäftsjahr 2026 betraut die Bündner Regierung neu die KPMG AG mit dem Mandat als aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft und aktienrechtliche Revisionsstelle der GKB Finanzgruppe. KPMG revidiert bereits andere Kantonalbanken und namhafte Schweizer Finanzinstitute. Das Unternehmen bringt damit ein breites Fachwissen in diesem spezifischen Umfeld mit und erfüllt die hohen Anforderungen an Transparenz, Unabhängigkeit und Prüfqualität. Die Wahl erfolgt vorbehältlich der Bestätigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.
Die Wahl der neuen Revisionsstelle ist Teil der von der Regierung im Jahr 2024 beschlossenen Auslegeordnung zur GKB. Sie folgt auf den Risiko- und Haftungsbericht, welchen die Regierung im Juni 2025 zur Kenntnis genommen hat.