Individualbesteuerung kommt: Das Wichtigste im Überblick
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt. Ab 2032 wird jede erwachsene Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert. Ziel der Reform ist es, die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren zu beenden, insbesondere die sogenannte «Heiratsstrafe».
Mit dem am 8. März 2026 angenommenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wird jede steuerpflichtige Person künftig einzeln veranlagt. Ehepaare reichen zwei separate Steuererklärungen ein. Einkommen, Vermögen und Abzüge werden individuell zugeordnet. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird auf CHF 12'000 erhöht und in der Regel hälftig auf beide Eltern verteilt.
Die Einführung erfolgt spätestens bis 2032. Bund und Kantone passen ihre Steuergesetze entsprechend an. Da die Reform beim Bund zu Mindereinnahmen führt, werden Tarifanpassungen vorgenommen. Bei hohen Einkommen kann dies, im Vergleich zu heute, zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Die Individualbesteuerung kommt und verändert die steuerliche Betrachtung von Einkommen, Vermögen, Wohneigentum und Vorsorge. Bis zur Einführung bietet sich für viele Haushalte die Chance, die bestehende Struktur zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen; insbesondere im Hinblick auf Einkommensverteilung, Eigentumsverhältnisse und Vorsorgelösungen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Auswirkungen auf Ihre persönliche Steuer-, Vorsorge- und Vermögenssituation einzuordnen.