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Individualbesteuerung kommt: Das Wichtigste im Überblick

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Berater mit einem jungen Paar in einer Besprechung
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Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt. Ab 2032 wird jede erwachsene Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert. Ziel der Reform ist es, die bisherige steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren zu beenden, insbesondere die sogenannte «Heiratsstrafe».

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Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert. Einkommen und Vermögen werden zusammengezählt und als Einheit veranlagt. Gerade bei Doppelverdiener-Paaren führt dies bei der direkten Bundessteuer häufig zu einer höheren Steuerprogression als bei unverheirateten Paaren in vergleichbarer Situation. Bei den meisten Kantons- und Gemeindesteuern wird diese Problematik mit dem Splitting und/oder zusätzlichen Abzügen für gemeinsam steuerpflichtige Personen abgeschwächt.
Was sich konkret ändert

Mit dem am 8. März 2026 angenommenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wird jede steuerpflichtige Person künftig einzeln veranlagt. Ehepaare reichen zwei separate Steuererklärungen ein. Einkommen, Vermögen und Abzüge werden individuell zugeordnet. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird auf CHF 12'000 erhöht und in der Regel hälftig auf beide Eltern verteilt.

Die Einführung erfolgt spätestens bis 2032. Bund und Kantone passen ihre Steuergesetze entsprechend an. Da die Reform beim Bund zu Mindereinnahmen führt, werden Tarifanpassungen vorgenommen. Bei hohen Einkommen kann dies, im Vergleich zu heute, zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Auswirkungen je nach Einkommenssituation
Die Auswirkungen unterscheiden sich je nach Einkommenssituation. Doppelverdiener-Paare mit ähnlich hohen Einkommen profitieren tendenziell von der separaten Besteuerung, da die Progression pro Person tiefer ausfällt. Einverdiener-Paare oder Haushalte mit stark ungleicher Einkommensverteilung können dagegen stärker belastet werden.
Vermögen und Wohneigentum: individuelle Zuordnung
Mit der Individualbesteuerung gilt bei Vermögenswerten konsequent das Prinzip der individuellen Zuordnung. Massgebend sind die Eigentumsverhältnisse, etwa gemäss Grundbuch oder Depotaufteilung. Hypothekarzinsen, Vorsorgebeiträge und Wertschriftenerträge werden jeweils derjenigen Person zugerechnet, die rechtlich Eigentümerin oder Schuldnerin ist.
Anpassung auch im Kanton Graubünden
Graubünden kennt bereits heute das sogenannte Teilsplitting. Das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren wurde bisher durch den Faktor 1,9 geteilt, wodurch die Progression reduziert und die Heiratsstrafe mehrheitlich beseitigt wurde. Mit der Einführung der Individualbesteuerung entfällt dieses System. Entscheidend ist künftig die individuelle Einkommenssituation jeder steuerpflichtigen Person.
Einordnung für Ihre Finanzplanung

Die Individualbesteuerung kommt und verändert die steuerliche Betrachtung von Einkommen, Vermögen, Wohneigentum und Vorsorge. Bis zur Einführung bietet sich für viele Haushalte die Chance, die bestehende Struktur zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen; insbesondere im Hinblick auf Einkommensverteilung, Eigentumsverhältnisse und Vorsorgelösungen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Auswirkungen auf Ihre persönliche Steuer-, Vorsorge- und Vermögenssituation einzuordnen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema?
Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für Sie da.
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Ein Berater ist mit einem jungen Paar in einem Beratungsgespräch
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