Nachhaltigkeit ist keine Option mehr, sondern wird zur Notwendigkeit für eine zukunftsfähige Pensionskassenstrategie. Als langfristig orientierte Investoren sind Vorsorgeeinrichtungen prädestiniert, Nachhaltigkeits-Kriterien auf strategischer Ebene zu definieren sowie die Vorgaben in die taktische Umsetzung der Anlagestrategie einfliessen zu lassen.
Derzeit bestehen zwar noch grosse Unterschiede im Reifegrad der Umsetzung und in der Datenlage. Viele Pensionskassen haben aber erkannt, dass sie handeln müssen. Rechtlich gilt weiterhin: Die treuhänderischen Grundsätze – Sicherheit, Risikodiversifikation, angemessene Rendite und Liquidität – haben Vorrang. Gleichzeitig ergibt sich aus der Treuepflicht aber auch die Notwendigkeit, klimabezogene Risiken in das Rendite-/Risiko-Profil einzubeziehen.
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ESG-Kriterien verbindlich in ihrer Anlagepolitik und Reglementen verankern,
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ihre internen und externen Prozesse auch auf Nachhaltigkeitsaspekte ausrichten und laufend kontrollieren,
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über qualitativ hochwertige ESG-Daten verfügen und schliesslich
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regelmässig offen über ihre Nachhaltigkeitsleistung kommunizieren.
Langfristig kann so nicht nur die finanzielle Sicherheit der Versicherten, sondern auch ein aktiver Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft gewährleistet werden.