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Chur, 22. Dezember 2015 – Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank (GKBG) auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte die Vorlage in der Augustsession beraten. Die Referendumsfrist war am 9. Dezember 2015 unbenutzt abgelaufen.

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Mit der Teilrevision wird der Personenkreis, der Einsitz im Bankrat nehmen kann, erweitert. Bisher durften Personen, welche für ein anderes dem Bankengesetz unterstelltes Institut tätig sind, nicht in den Bankrat Einsitz nehmen. Die Amtszeit für die Mitglieder des Bankrats wird auf 12 Jahre beschränkt. Einige Bestimmungen des Gesetzes werden aufgrund neuer Regelungen z.B. im Obligationenrecht (OR), in eidgenössischen Verordnungen oder in Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) formell angepasst.