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Im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen die Tochtergesellschaft BZ Bank Aktiengesellschaft, gegen Organe der BZ Bank Aktiengesellschaft sowie die GKB fand heute die Schlichtungsverhandlung statt. Dabei konnte mit dem Kläger keine Einigung erzielt werden.

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Medienmitteilung vom 30. Juni 2026

Am 4. Mai 2026 hatte die Graubündner Kantonalbank (GKB) mittels Ad hoc Mitteilung bekanntgegeben, dass eine Zivilklage gegen die BZ Bank Aktiengesellschaft, gegen Organe der BZ Bank Aktiengesellschaft sowie die GKB eingegangen war. Heute fand dazu die Schlichtungsverhandlung vor dem Vermittleramt Höfe statt. Dabei konnte mit dem Kläger keine Einigung erzielt werden. Damit ist das Schlichtungsverfahren abgeschlossen. Es obliegt nun dem Kläger, Klage beim zuständigen Zivilgericht einzureichen.

Wie bereits kommuniziert, erachten die GKB und die BZ Bank Aktiengesellschaft die Vorwürfe als unbegründet und bestreiten die Forderungen vollumfänglich. Die GKB wird über wesentliche Entwicklungen in diesem Verfahren zu gegebener Zeit wieder informieren.

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