Ab 1. Juli 2019 wird für bestehende Kontoguthaben (exkl. Freizügigkeits- und Vorsorgegelder) ab CHF 3 Mio. bzw. Gegenwert in EUR (bisher CHF 10 Mio.) eine Gebühr von 0.75% pro Jahr auf dem übersteigenden Betrag erhoben.
Bereits ab 1. April 2019 gilt für neu eröffnete Kundenbeziehungen eine Limite von CHF 250‘000.00 bzw. Gegenwert in EUR auf Kontoguthaben. Darüber hinaus kommt die Gebühr von 0.75% pro Jahr zum Tragen.
Die Bank behält sich vor, die Gebühr auf Kontoguthaben individuell anzupassen.