Seit dem 1. Februar 1997 regelt das Börsengesetz (Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995) den gewerbsmässigen Handel mit Effekten. Das Börsengesetz verpflichtet die Effektenhändler, ihre Kunden über Geschäftsarten und Anlagen, die besondere Risiken aufweisen können, aufzuklären.
Die vorliegende Broschüre enthält wichtige Informationen über die besonderen Risiken bei Options- und Termingeschäften, strukturierten und synthetischen Produkten sowie Anlagen in non-traditional Funds und Emerging Markets.
Von Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater erhalten Sie gern detailliertere und umfassendere Informationen.