Häufig gestellte Fragen
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Was kostet eine Instant-Zahlung?
Eingehende und ausgehende Instant-Zahlungen sind bei uns kostenlos.
Was ist der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Zahlung, einer Zahlung per TWINT und einer Instant-Zahlung?
Herkömmliche Zahlungen können nur bis zu den Annahmeschlusszeiten ausgeführt werden. Bei einer herkömmlichen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld unter Umständen «länger unterwegs», bis es nach einigen Stunden, am nächsten Tag oder im schlimmsten Fall noch später gutgeschrieben wird – je nachdem, ob die Überweisung tagsüber oder nachts, am Wochenende, werktags oder an einem Feiertag ausgelöst wird.
Mit der GKB TWINT App können Geldbeträge «sofort» von einem TWINT-Account zum anderen überwiesen werden. Hierfür schreibt die Bank des Empfängers den Betrag bereits in Vorleistung gut, bis sie das Geld, wie bei einer herkömmlichen Überweisung, einen oder zwei Tage später von der Bank des Zahlers erhält.
Bei einer Instant-Zahlung spielt es keine Rolle, zu welcher Uhrzeit oder an welchem Wochentag die zahlende Partei die Überweisung auslöst. Instant-Zahlungen werden in der Regel innert zehn Sekunden final gutgeschrieben und der neue Saldo steht sofort zur Verfügung.
Sind Instant-Zahlungen an alle Finanzinstitute der Schweiz möglich?
Nicht alle Finanzinstitute können bereits Instant-Zahlungen empfangen. Seit August 2024 sind alle grösseren Finanzinstitute verpflichtet, Instant-Zahlungen zu empfangen. Darunter sind mindestens 50 Banken, die rund 98 % des Schweizer Zahlungsverkehrs abdecken. Die restlichen Banken folgen bis Ende 2026.
Ist die Anzahl an Instant-Zahlungen begrenzt?
Nein, weder beim Senden noch beim Empfang.
Können Instant-Zahlungen in Fremdwährungen ausgeführt werden?
Vorerst sind Instant-Zahlungen nur in CHF möglich.
Können Instant-Zahlungen ins Ausland getätigt werden?
Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen an CH- und LI-IBAN-Konten in der Transaktionswährung CHF möglich.
Ist eine Instant-Zahlung sicher?
Ja, es werden dieselben Sicherheitsmassnahmen angewendet wie bei herkömmlichen Zahlungen.
Welche Voraussetzungen sind nötig, um Instant-Zahlungen bei der GKB zu nutzen?
Voraussetzungen für Instant-Zahlungen sind ein für den Zahlungsverkehr zugelassenes Bankkonto und ein e-Banking-Vertrag bei der GKB.
Wie wird eine Instant-Zahlung verschickt?
Die Zahlung wird wie bisher im e-Banking oder m-Banking erfasst. Dabei kann definiert werden, ob sie als Instant-Zahlung ausgeführt werden soll.
Welche Informationen braucht es, um eine Instant-Zahlung zu versenden?
Der Sender einer Instant-Zahlung benötigt die gleichen Empfängerangaben wie bei einer bisherigen Zahlung.
Mit welchem Valutadatum wird eine Instant-Zahlung, die am Wochenende stattfindet, gutgeschrieben?
Das Valutadatum entspricht dem Ausführungsdatum.
Wie erfolgt die Benachrichtigung, wenn eine Instant-Zahlung ausgeführt wurde?
Im e-Banking wird mittels Banner, im Mobile Banking mit einer Push-Mitteilung über die erfolgreiche oder abgelehnte Instant-Zahlung informiert.
Die Benachrichtigungsfunktion kann im GKB e-Banking beim entsprechenden Konto unter «Kontoinformationen/Vollmachten > Benachrichtigungen» aktiviert werden. Für die Push-Mitteilungen in der Mobile Banking App muss die Option «Mitteilungen erlauben» (iOS) bzw. «Zulassen von Benachrichtigungen» (Android) aktiviert sein.
Warum kann eine Instant-Zahlung abgelehnt werden?
Eine Ablehnung kann viele Gründe haben, beispielsweise, dass eine Prüfung der Bank anschlägt, die Empfängerbank noch keine Instant-Zahlungen empfangen kann oder die Empfängerangaben nicht korrekt sind.
Was ist zu tun, wenn eine Instant-Zahlung abgelehnt wird?
Konnte eine Instant-Zahlung nicht ausgeführt werden, besteht die Möglichkeit, eine normale Zahlung auszuführen.