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Umtausch alter Banknoten
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Wie Sie bei uns einfach Franken-Banknoten der 6. und 8. Emission umtauschen können.
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Umtausch alter Banknoten
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Das Wichtigste in Kürze
Die CHF-Banknoten der 6. und 8. Serie wurden am 30. April 2021 zurückgerufen und sind seitdem kein offizielles Zahlungsmittel mehr.
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Ihr Wert bleibt erhalten und sie können zeitlich unbefristet umgetauscht werden.
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Der Umtausch ist bei der Schweizerischen Nationalbank und deren Agenturpartnern, wie der GKB, zum vollen Nennwert möglich.
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Häufig gestellte Fragen

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Kann ich Banknoten der 6. und 8. Serie bei der Graubündner Kantonalbank umtauschen?

Ja. Als Partner der Schweizerischen Nationalbank tauschen wir alte Banknoten sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch Nichtkundinnen und Nichtkunden. Voraussetzung für einen Wechsel ist, dass die «wechselnde Person» auch die Inhaberin oder der Inhaber des Geldes ist (entspricht der wirtschaftlich berechtigten Person).

Was kostet mich der Umtausch der alten Banknoten?

Der Umtausch ist sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch Nichtkundinnen und Nichtkunden vollständig kostenlos.

Bis zu welchem Betrag wechselt die Graubündner Kantonalbank Banknoten?

Für Kundinnen und Kunden

  • Beträge bis CHF 1'000.– in allen Filialen mit klassischem Schalter.

  • Beträge bis CHF 10'000.– am Hauptsitz in Chur.

  • Ein Umtausch von CHF 10'000.– und mehr muss zwingend über ein Konto abgewickelt werden; alternativ wenden Sie sich bitte direkt an die Schweizerischen Nationalbank in Zürich oder Bern.

Für Nichtkundinnen und Nichtkunden

  • Beträge bis CHF 1'000.– in allen Filialen mit klassischem Schalter.

  • Beträge bis CHF 10'000.– am Hauptsitz in Chur.

  • Für einen Umtausch von CHF 10'000.– und mehr wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank oder die Schweizerischen Nationalbank in Zürich oder Bern.

Ist eine Einzahlung der alten Banknoten am Bancomat möglich?

Ja. Als Kundin oder Kunde der Graubündner Kantonalbank können Sie die Banknoten der 8. Serie direkt an unseren Bancomaten auf Ihr Konto einzahlen.