Das Sparen 3-Vermögen ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters frei verfügbar. In den folgenden Fällen können Sie Ihr Kapital vorzeitig beziehen:
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Erwerb/Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
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Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
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Endgültiges Verlassen der Schweiz
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Möglichkeit der Übertragung in eine andere Vorsorgeeinrichtung
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Amortisation bestehender Hypotheken
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Bezug einer vollen Invaliditätsrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung
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Tod der vorsorgenehmenden Person
Für Männer liegt das AHV-Referenzalter einheitlich bei 65 Jahren. Für Frauen ist es gestaffelt: