Bei Instant-Zahlungen wird – in Abweichung von den Regelungen zu den Annahmeschlusszeiten und Bankwerktagen – der Zahlungsauftrag in der Regel sofort ausgeführt und dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben.
Instant-Zahlungen können nur ausgeführt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausführung von Zahlungsaufträgen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Auch das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers unterstützt Instant-Zahlungen.
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Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen an Schweizer und Liechtensteiner IBAN-Konten in der Transaktionswährung CHF möglich.
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Die Höchstgrenze von CHF 20’000.– pro Instant-Zahlung ist nicht überschritten.
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Das zu belastende Konto wird in CHF geführt und hat ein Guthaben mindestens in Höhe der auszuführenden Instant-Zahlung.
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Die Validierungsprüfungen konnten bei Auftragserteilung erfolgreich durchgeführt werden.