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Datenübermittlung & Meldungstypen.
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Lösungen für einen effizienten Zahlungsverkehr.
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Frau am Laptop
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Das Wichtigste in Kürze
Wir unterstützen Sie mit standardisierten Formaten, klaren Annahmezeiten und Meldungstypen für einen reibungslosen Zahlungsverkehr.
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Sie profitieren durch höhere Automatisierung und weniger Fehler – für mehr Effizienz in Ihrem Unternehmen.
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Für Ihre Datenübermittlung stehen Ihnen das e Banking sowie weitere moderne Kanäle zur Verfügung.
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Aufgrund neuer Entwicklungen in der Schweiz und im Ausland werden bis November 2026 wichtige Änderungen bei Zahlungen, Kontoinformationen, Buchungen und der Rechnungserstellung umgesetzt.

QR-Rechnung

Seit dem 21. November 2025 müssen alle Adressen in der QR-Rechnung in strukturierter und vollständiger Form im Swiss QR-Code hinterlegt sein. Bitte überprüfen und vervollständigen Sie die Adressdaten in Ihrer Fakturierungssoftware, um sicherzustellen, dass diese Anforderung bereits erfüllt ist. Dazu gehören Strasse und Hausnummer, Postleitzahl, Ort sowie das Land.

Zahlungsauftrag pain.001

Ab dem 14. November 2026 müssen die Adressen den neuen Anforderungen an eine strukturierte Adresse entsprechen. Unstrukturierte Adressen werden in freien Adresszeilen zusammengefasst, während strukturierte Adressen spezifische und standardisierte Felder wie Hausnummer, Strasse, Postleitzahl und Ort enthalten. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Software bis November 2026 die Verwendung strukturierter Adressen unterstützt und diese korrekt im pain.001-Format enthalten sind.

Weitere Informationen finden Sie im Factsheet «Strukturierte Adressen».

Änderungen für den elektronischen Zahlungsverkehr ISO 20022 pain.001, pain.002 und camt.05x

Bis November 2026 müssen Sie auf die neuen Datenformate umstellen, um weiterhin Zahlungen tätigen und elektronische Konto- und Buchungsinformationen empfangen zu können.Was müssen Sie tun?

Prüfen Sie, ob Ihre Zahlungs- und Buchhaltungssoftware die neusten Formate (pain.001.001.09, pain.002.001.10 und camt.05x, Version 08) unterstützt.

Falls nicht, planen Sie rechtzeitig ein Update Ihrer Software, um den reibungslosen Zahlungsverkehr und die Verarbeitung von Konto- und Buchungsinformationen sicherzustellen. Ab November 2026 erhalten Sie automatisch camt-Meldungen in der Version 08.

Weitere Informationen finden Sie im Factsheet «Versionenwechsel».

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Datenübermittlung
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Folgende Möglichkeiten der Datenübermittlung stellen wir Ihnen zur Verfügung:
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e-Banking
Mit dem GKB e-Banking erledigen Sie die Bankgeschäfte für Ihr Unternehmen wann und wo Sie wollen. Die wichtigsten Elemente des Zahlungsverkehrs wie Kontoabfragen, Übermittlung elektronischer Zahlungsaufträge oder Zugriff auf Bankbelege sind rund um die Uhr geräteunabhängig möglich.
Offline-Schnittstelle
Falls Ihre Buchhaltungssoftware entsprechend konfiguriert ist, können Sie direkt mit dem GKB e-Banking-Login-Verfahren Dateien aus Ihrer Buchhaltungssoftware an die GKB übermitteln oder abholen.
Direktübermittlung mittels KeyFile

Falls Ihre Buchhaltungssoftware entsprechend konfiguriert ist, können Sie direkt mit dem KeyFile-Login-Verfahren Dateien aus Ihrer Buchhaltungssoftware an die GKB übermitteln oder abholen.

Die Schlüsseldatei «KeyFile» ist eine Alternative zur manuellen Eingabe des Passwortes; sie wird als zusätzlicher e-Banking-Vertrag abgeschlossen.

EBICS
EBICS ist ein europäischer Standard für den automatischen Datenaustausch und eignet sich auch für grosse Datenmengen. Mit dem GKB EBICS-Service tätigen Sie Ihren Zahlungsverkehr mit hoher Effizienz, basierend auf dem Schweizer ISO-20022-Standard. Losgelöst vom GKB e-Banking erfolgt der Datenaustausch direkt von Ihrer Software zur Graubündner Kantonalbank. Die Zugriffsrechte verwalten Sie selbständig in Ihrer Buchhaltungssoftware, unabhängig von der bestehenden Kontovollmacht.
SWIFT

SWIFT stellt den standardisierten Austausch von elektronischen Nachrichten bei Finanztransaktionen zwischen Finanzinstituten (Banken, Brokern, Börsen) sicher.

SWIFTNet-Lösungen ermöglichen Ihnen als national und international tätiges Unternehmen den sicheren Datenaustausch mit der Graubündner Kantonalbank.

Aufträge, die bis zu den Annahmeschlusszeiten eintreffen, werden noch am gleichen Tag ausgeführt. Die Annahmeschlusszeit ist die letztmögliche Empfangszeit für einen Auftrag und gilt auch für Auslandszahlungen und für Vergütungen von Fremdwährung im Inland. Vor Feiertagen können frühere Annahmeschlusszeiten gelten. Alle Zeiten sind in Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) angegeben.
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*SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Das SEPA-Überweisungsverfahren (SEPA Credit Transfer) wird automatisch bei Überweisungen an eine an SEPA teilnehmende Begünstigtenbank angewendet, sofern nachfolgende Informationen im Zahlungsauftrag angegeben wurden: Überweisungswährung EUR, IBAN des Begünstigten, BIC der Bank des Begünstigten, Spesenoption SHA (Kostenteilung) – es dürfen keine Zusatzinstruktionen angegeben sein.

**Gilt nur für Kontoüberträge, welche im e-Banking erfasst werden.

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Aufträge, die bis zu den Annahmeschlusszeiten eintreffen, werden noch am gleichen Tag ausgeführt. Die Annahmeschlusszeit ist die letztmögliche Empfangszeit für einen Auftrag und gilt auch für Auslandszahlungen und für Vergütungen von Fremdwährung im Inland. Vor Feiertagen können frühere Annahmeschlusszeiten gelten. Alle Zeiten sind in Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) angegeben.

Eingang nach Annahmeschlusszeit

Aufträge, die nach der Annahmeschlusszeit eintreffen, beziehungsweise kein oder ein Ausführungsdatum in der Vergangenheit aufweisen, werden am nächst möglichen Bankwerktag ausgeführt.

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Meldungstypen
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*Bei Zahlungen direkt via Buchhaltungssoftware betrifft die erste sofortige Meldung (pain.002) die Korrektheit des Formats und gilt nicht als definitive Ausführungsbestätigung einzelner Zahlungen.

**pain.002 wird als Text visuell dargestellt (ausführbereit, ausgeführt).

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Die Formate MT101, MT103 und MT940/TA875 werden in der Tabelle nicht aufgeführt, können aber via GKB e-Banking und/oder via SWIFT verarbeitet bzw. abgeholt werden. Bei fehlendem Kontoguthaben bzw. Kreditlimite ist die GKB berechtigt, die Zahlung nicht auszuführen.

Testen Sie Ihre Zahlungsfiles auf die Richtigkeit hin auf der SIX-Testplattform.