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Ihre Gemeinschaft effizient verwalten.
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Die Graubündner Kantonalbank bietet ein vielfältiges Angebot für Stockwerkeigentümer- (STWEG), Miteigentümer- (MEG) oder Eigentümergemeinschaften (EG). Damit behalten Sie jederzeit den Überblick über die Gemeinschaftsfinanzen.
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Kontoeröffnung beantragen
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Mieterin mit einem Schlüssel in der Hand
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Das Wichtigste in Kürze
Rund um die Uhr volle Transparenz über die Einnahmen und Ausgaben Ihrer Gemeinschaft
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Saubere Trennung zwischen Gemeinschaftsvermögen und dem Privatvermögen einzelner Eigentümer
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Optimale Unterstützung durch unser spezialisiertes Kompetenzcenter STWEG
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Unsere Produkte und Dienstleistungen für Ihre Gemeinschaft
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Anlagelösungen für Ihr Gemeinschaftsvermögen
Sie wollen Ihr Gemeinschaftsvermögen investieren? Wir bietet massgeschneiderte Anlagelösungen für STWEG, MEG und Eigentümergemeinschaften – für eine optimale Verwaltung Ihrer Gemeinschaftsfinanzen.
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So funktioniert die Kontoeröffnung

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Antragsformular einreichen

Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die benötigten Dokumente sind direkt im Antrag ersichtlich.

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Prüfung der Unterlagen

Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Unterlagen stellen wir Ihnen die bankseitigen Eröffnungsunterlagen zur Unterzeichnung zu.

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Kontoeröffnung

Sobald alle Unterlagen vollständig und unterzeichnet bei uns eingegangen sind, führen wir die Kontoeröffnung für Ihre Gemeinschaft durch.

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Nutzung der Dienstleistungen

Nach der erfolgreichen Kontoeröffnung können Sie unsere Produkte und Dienstleistungen nutzen, um die Finanzen Ihrer Gemeinschaft effizient und transparent zu verwalten.

Verwalterwechsel/Vollmachtsänderung oder fehlende Dokumente?
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung von Vollmachten oder bei der Beschaffung fehlender Unterlagen für Ihre Gemeinschaft.
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Häufig gestellte Fragen

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Was ist der Unterschied zwischen einer STWEG und einer MEG?

Eine Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) besteht aus Eigentümer*innen von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, die gemeinsam das Gebäude und die gemeinschaftlichen Teile verwalten. Eine Miteigentümergemeinschaft (MEG) hingegen bezieht sich auf gemeinschaftliches Eigentum an einer Liegenschaft, ohne dass es sich um Stockwerkeigentum handelt.

Warum ist ein separates Konto für die Gemeinschaft wichtig?

Ein separates Konto sorgt für Transparenz und eine klare Trennung zwischen Gemeinschafts- und Privatvermögen. Dies ist nicht nur für die Buchhaltung wichtig, sondern auch rechtlich empfehlenswert, um Streitigkeiten zwischen den Eigentümerinnen und Eigentümern zu vermeiden.

Können mehrere Konten für eine Gemeinschaft eröffnet werden?

Ja, Sie können mehrere Konten eröffnen, z. B. ein Kontokorrent für den laufenden Zahlungsverkehr und ein Sparkonto für den Erneuerungsfonds. Dies ermöglicht eine klare Trennung der Finanzen und eine bessere Übersicht.

Welche Kosten fallen für die Kontoführung an?

Die Kosten variieren je nach gewähltem Produkt. Details finden Sie auf den jeweiligen Produktseiten.

Wer hat Zugriff auf das Gemeinschaftskonto?

Nur die von der Gemeinschaft bestimmten Zeichnungsberechtigten haben Zugriff auf das Konto. Die Zeichnungsberechtigungen werden bei der Kontoeröffnung festgelegt und können jederzeit angepasst werden.

Wie können wir die Zeichnungsberechtigten ändern?

Um die Zeichnungsberechtigten zu ändern, benötigen wir ein Protokoll der Eigentümerversammlung mit dem entsprechenden Beschluss sowie die Identitätsnachweise der neuen Zeichnungsberechtigten. Kontaktieren Sie uns, um den Prozess zu starten.

Kann ich das Konto online verwalten?

Ja, mit dem GKB-Online-Banking haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Gemeinschaftskonten. Sie können Zahlungen tätigen, Kontostände einsehen und Kontoauszüge herunterladen – bequem und sicher von überall aus.

Wie können wir sicherstellen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer über die Finanzen informiert sind?

Mit dem GKB Online Banking können Sie Berichte und Kontoauszüge einfach erstellen und mit den anderen Eigentümer*innen teilen. So bleibt die gesamte Gemeinschaft stets auf dem Laufenden.

Wer haftet für die Schulden der Gemeinschaft?

Die Haftung für Schulden der Gemeinschaft richtet sich nach den Statuten und den gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel haften die Eigentümer anteilig gemäss ihrem Miteigentumsanteil. Wir empfehlen, sich bei rechtlichen Fragen an eine Fachperson zu wenden.

So erreichen Sie uns

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Schreiben Sie uns an das Kompetenzcenter STWEG ein Mail.

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