Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank

Chur, 19. Juni 2015Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank (GKBG) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das GKBG trat am 1. Oktober 1999 in Kraft und wurde letztmals im Jahr 2009 revidiert. In der Zwischenzeit ist erneut Revisionsbedarf entstanden.

Der Personenkreis, der Einsitz im Bankrat der Graubündner Kantonalbank nehmen kann, soll erweitert werden. Heute dürfen Personen, welche für ein anderes dem Bankengesetz unterstelltes Institut tätig sind, nicht in den Bankrat Einsitz nehmen. Dies widerspricht einer zeitgemässen Public Corporate Governance und schränkt die Auswahl geeigneter qualifizierter Kandidatinnen und Kandidaten für den Bankrat unnötig ein.

 

Einige Bestimmungen im Gesetz über die Graubündner Kantonalbank müssen aufgrund neuer Regelungen im Obligationenrecht (OR), in eidgenössischen Verordnungen oder in Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) formell angepasst werden. Zudem werden verschiedene Begriffe den aktuell verwendeten Bezeichnungen oder Definitionen angepasst.

 

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2015 beraten.

 

 

Auskunftsperson:

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail Barbara.Janom@dfg.gr.ch  

 

 

Gremium: Regierung
Quelle: Standeskanzlei Graubünden

 

 

Downloads

Recht­li­che Hin­wei­se
Die auf die­ser Web­sei­te an­ge­bo­te­nen Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen sind Per­so­nen mit Wohn­sitz in be­stimm­ten Län­dern nicht zu­gäng­lich (Dis­clai­mer).
Gemeinsam wachsen.