Die anfallenden Beträge für Ihre wiederkehrenden Rechnungen werden erst dann abgebucht, wenn sie wirklich fällig sind. Sollten Sie gegen eine Rechnung Einwände haben, machen Sie Ihr Recht auf Widerspruch innert 30 Tagen geltend. Denn wir wissen: Sie möchten die Bequemlichkeit von Lastschriftverfahren nutzen und gleichzeitig die volle Kontrolle über Ihre Zahlungen behalten.
| Konditionen |
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| Formulare |
Werden von den Unternehmen (Rechnungssteller) in der Regel kostenlos abgegeben. |
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Kostenlos Ab Sparkonto: CHF 3.– |
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| Weitere Kosten |
Keine |
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Möchten Sie Ihre Belastungsermächtigung aufheben, so richten Sie sich bitte schriftlich an den Rechnungssteller und an Ihre Bank.
Die unterzeichnete LSV+ Belastungsermächtigung bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ihr nächster Schritt