Mehr vom Leben
 
Deponieren Sie Ihr Alterskapital auf dem Freizügigkeitskonto, wenn Sie es nicht direkt in eine neue Pensionskasse überweisen. Bei einem Arbeitsunterbruch – etwa bei Weiterbildung, Heirat, Auslandaufenthalt oder Arbeitslosigkeit. Genau dafür ist unser Swisscanto-Freizügigkeitskonto gedacht. Wenn Sie wollen, können Sie Ihr Vorsorgeguthaben in Anrechte der Swisscanto-Anlagestiftung investieren. Und eine attraktivere Rendite als auf dem Freizügigkeitskonto erwirtschaften. Denn wir wissen: Ihr Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto ist für Ihr Leben nach der Pensionierung wichtig. Vertrauen Sie es deshalb starken Partnern mit Erfahrung an.

Unsere Leistungen, Ihre Vorteile

  • Ihr Guthaben profitiert von Vorzugszinsen.
  • Ihr Vorsorgeguthaben samt Zinsen ist während der Laufzeit steuerfrei.
  • Dank Wertpapiersparen mit Swisscanto Anrechten können Sie mehr Rendite bei kontrolliertem Risiko erreichen.
  • Bspw. können Sie das Vorsorgekapital auf dem Freizügigkeitskonto für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwenden.
  • Bei der Auszahlung des Kapitals profitieren Sie von einem privilegierten Steuersatz.

Der gesetzliche Rahmen



Ihr nächster Schritt

Auf einem Freizügigkeitskonto erhalten Sie einen privilegierten Zinssatz. Die Kontoführung ist kostenlos und die Anlage sicher. Geld auf einem Freizügigkeitskonto können Sie nicht ohne weiteres abheben, aber es beruhigt.

Konditionen
Zinssatz 1.250%
Kontoführung Kostenlos
Abschluss Jährlich
WEF-Bezug CHF 400.– Gebühr bei Bezug für Wohneigentumsförderung.
Verfügbarkeit Rückzüge sind frühestens 5 Jahre vor oder spätestens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen BVG-Rentenalters möglich. Ausgenommen sind die gesetzlich erlaubten Auflösungsgründe.
Kündigungsfrist Keine

Zusatzdienstleistungen

Wertschriftensparen mit Swisscanto BVG 3 Anlagegruppen
Wohneigentumsförderung



Ihr nächster Schritt


Seite druckenSeite drucken Als PDF speichernAls PDF speichern

Gemeinsam wachsen