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Was bedeutet «Geeignet für Unternehmer»?

Der Kanton Graubünden fördert in zusammen mit den Gemeinden den Wirtschaftsstandort Graubünden. Die örtlichen Bauvorschriften verwenden für unterschiedliche Inhalte verschiedene Begriffe. Deshalb haben wir als gemeinsamen Oberbegriff das Label «Geeignet für Unternehmer» (GfU) geschaffen. Objekte mit diesem Label eignen sich als Unternehmensstandort.

Was ist der Nutzen für Inserenten und Interessenten?

Solche Objekte stufen wir als «seriöses Angebot» ein. Eine Gemeinde oder ein Unternehmen der Immobilienbranche haben diese Angebote für «Gut» befunden. Der Begriff «Geeignet für Unternehmer« wird so zum Qualitätssiegel. Interessenten erkennen entsprechende Objekte umgehend.

Wie finden Sie als Unternehmer geeignete Objekte?

Markieren Sie «Geeignet für Unternehmer» in den erweiterten Suchkriterien. So filtern Sie die Angebote gezielt.

Trotzdem: Auch Objekte ohne das Label können sich für Unternehmen als Standort eignen. Diese Objekte wurden aber nicht geprüft und nicht explizit als «Gut» deklariert. Prüfen Sie die Voraussetzung deshalb genau.

Wie deklarieren Sie als Inserent ein Objekt als «Geeignet für Unternehmer»?

Nur professionelle Immobilienanbieter und die zuständige Gemeinde können den Titel «Geeignet für Unternehmer» nach der Registrierung im Immo-Marktplatz beantragen.

Erfassen Sie als privater Immobilienbesitzer deshalb Ihr Objekt über die zuständige Gemeinde und lassen Sie es als «Geeignet für Unternehmer» deklarieren.

Welche Objekte werden im Immo-Marktplatz als «Geeignet für Unternehmer» deklariert?

Die Deklaration kann für die Inserate-Typen «Industrie- und Gewerbeobjekte» und «Bauland/Parzellen» vorgenommen werden. Beachten Sie folgende Voraussetzungen:

Bauland: Das Bauland muss die örtlichen Bauvorschriften für industriell-gewerbliche Ansprüche erfüllen. Keine Flächen-Einschränkungen.
Büroflächen: Die Büroflächen müssen die örtlichen Bauvorschriften so erfüllen, dass sie ohne Einschränkung als Büroräume genutzt werden können.
Industrie- und
Gewerberäume:
Industrie- und Gewerberäume (Fabrikationsräume, Praxisräume, Gastronomie usw.) müssen die örtlichen Bauvorschriften für industriell-gewerbliche Bauten erfüllen. Bestehen Einschränkungen für die Ausübung eines Gewerbes, müssen diese bekannt gegeben werden. Keine Flächen-Einschränkungen.
Verkaufsflächen: Verkaufsflächen müssen die örtlichen Bauvorschriften erfüllen sowie die Auflagen von Bau- und Feuerpolizei. Keine Flächen-Einschränkungen.
Lagerraum: Lagerhallen und -plätze müssen die örtlichen Bauvorschriften erfüllen sowie die Auflagen von Bau- und Feuerpolizei. Die Art der zugelassenen Nutzung muss bekannt gegeben werden. Der Zugang zu den Lagerräumen muss definiert sein. Keine Flächen-Einschränkungen.
Landwirtschaftliche
Objekte:
Landwirtschaftliche Objekte sind nicht als «Geeignet für Unternehmer» zu deklarieren. Ausnahme bilden Ställe, wenn die örtliche Baubehörde und Feuerpolizei mit der Nutzung als Lagerraum einverstanden ist. Nutzungskriterien definieren.

Objekt GFU Ja GFU Nein Begründung/Bedingung
Hotel x   Als Unternehmensstandort geeignet.
Restaurant x   Als Unternehmensstandort geeignet.

Haus mit ehemaligem
Gewerbe (Bäckerei o.ä.)

x   Als Unternehmensstandort geeignet, wenn die örtliche Baubehörde mit der Nutzung als Gewerberaum einverstanden ist. Nutzungskriterien definieren.
Kellerräume x   Wenn der Zugang eine Nutzung als Lagerraum zulässt und die örtliche Baubehörde sowie die Feuerpolizei mit der Nutzung einverstanden sind.Nutzungskriterien definieren.
    x Wenn die Nutzung als Lagerraum sehr eingeschränkt ist.
Parkplatz   x Als Unternehmensstandort grundsä;tzlich nicht geeignet. Auch dann nicht, wenn er zu einem Bürrohaus gehört.
  x   Ausnahme: Je nach Art des Parkplatzes als Lagerplatz geeignet. Sollte dann auch als Lagerplatz inseriert werden.
Bauernhof   x Landwirtschaftsobjekte unterliegen spezifischen Gesetzen. Der Kundenkreis ist beschränkt.
Stall x   Wenn die örtliche Baubehörde und Feuerpolizei mit der Nutzung als Lagerraum einverstanden ist. Nutzungskriterien definieren.
    x Wenn die Nutzung als Lagerraum sehr eingeschränkt ist.
Bauland x   Wenn die örtlichen Bauvorschriften eine Nutzung als Büro-, Industrie- oder Gewerberaum zulassen.
    x Bauland in der Wohnzone oder Bauerwartungsland.

Welche Einschränkungen gelten für Objekte mit dem Label «Geeignet für Unternehmer»?

Berechtigte können geeignete Objekte nur im Immo-Marktplatz Graubünden mit diesem Label versehen. Für Inserate in angeschlossenen Marktplätzen ist das Kennzeichen nicht möglich. Auch nicht, wenn ein Objekt die Anforderungen erfüllt.



Ihr nächster Schritt



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