Mehr vom Leben
 
Wenn Sie eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH gründen, richten wir Ihnen dafür das passende Konto ein. Das Schweizer Obligationenrecht verlangt, dass Aktionäre ihre Einlagen auf einem Sperrkonto einer anerkannten Bank deponieren. Setzen Sie dafür auf das Aktieneinzahlungskonto der GKB. Denn wir wissen: Die Startphase ist entscheidend für Ihr Unternehmen. Vertrauen Sie deshalb von Anfang an auf kompetente Partner mit Erfahrung.

Unsere Leistungen, Ihre Vorteile

  • Neugründungen: Zahlen Sie Ihr Grundkapital ein.
  • Erhöhungen: Zahlen Sie zusätzliches Grundkapital ein.
  • Nachzahlungen: Zahlen Sie noch nicht liberiertes Grundkapital ein.


Ihr nächster Schritt

Von Gesetzes wegen haben juristische Personen folgendes zu beachten: Einlagen für eine Gründung oder eine Erhöhung des Aktienkapitals müssen auf ein Sperrkonto fliessen. Für diesen Zweck gibt es unser Aktieneinzahlungskonto. Ihre Partner können darauf Anteile unkompliziert und spesenfrei überweisen. So machen Sie ihnen die Zusammenarbeit so leicht wie möglich.

Konditionen
Zinssatz Keine Verzinsung
Kontoführung Kostenlos
Abschluss Nach vollständig erfolgter Einzahlung
Rückzugsmöglichkeit Keine
Kündigungsfrist Keine
Buchungsspesen Keine

Wir erheben eine Kommission für die Bestätigung folgender Transaktionen:
  • Neugründungen (Einzahlung des Grundkapitals)
  • Erhöhungen (Einzahlung des zu erhöhenden Grundkapitals)
  • Nachzahlungen (Einzahlung des noch nicht liberierten Grundkapitals)


Ihr nächster Schritt


Seite druckenSeite drucken Als PDF speichernAls PDF speichern

Gemeinsam wachsen