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Sofort auf dem aktuellen Stand: Empfangen Sie Ihre Bankbelege elektronisch als e-Dokumente und sparen Sie Versandkosten. Im GKB e-banking rufen Sie e-Dokumente online ab, drucken oder speichern sie auf Ihren Computer.

So einfach empfangen Sie e-Dokumente

Wählen Sie im GKB e-banking das Menü «Einstellungen»/«e-Dokumente». Kreuzen Sie pro Konto/Depot an, ob Sie Bankbelege künftig als e-Dokument oder per Post empfangen möchten.
Einschränkung: Eine automatische Aufschaltung ist nur möglich für Konten/Depots, bei denen Sie Korrespondenzempfänger sind, die Belege also bisher per Post erhalten haben.

Für weitere Konten/Depots, bei denen Sie über eine entsprechende Vollmacht verfügen, melden Sie sich ebenfalls im GKB e-banking an, mit dem Formular «Antrag auf Änderung der Zustellungsart» für e-Dokumente. Das Formular finden Sie im GKB e-banking, unter «Einstellungen»/«e-Dokumente» – am Schluss des Erläuterungstextes.


Häufige Fragen zu e-Dokumenten


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Sie Bankbelege elektronisch empfangen können:
  • sind Sie als e-banking-Vertragsinhaber bei uns registriert
  • ist Ihr Konto/Depot eröffnet und im GKB e-banking-Vertrag aufgenommen.

Wo finde ich die elektronischen Dokumente im e-banking?

Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie eintreffende elektronische Bankbelege im GKB e-banking (Menü «e-Dokumente»). Nach dem Login werden Ihnen auf der Startseite neu eingetroffene e-Dokumente angezeigt. Diese Informationen können Sie sich zudem per SMS oder E-Mail automatisiert zustellen lassen.

Kann ich e-Dokumente in mehreren Verträgen gleichzeitig empfangen?

Die e-Dokumente für ein angemeldetes Konto/Depot können Sie nur mit einem GKB e-banking-Vertrag einsehen. Entscheiden Sie sich vor der Anmeldung in welchem Vertrag Sie die e-Dokumente eines Kontos/Depots erhalten möchten.

Können e-Dokumente gleichzeitig auch per Post versandt werden?

Bitte beachten Sie, dass für elektronisch zugestellte Dokumente der Papierversand per Post automatisch wegfällt. Die elektronischen Anzeigen stehen nur noch im e-banking als PDF-Dateien während mindestens 360 Tagen für Sie bereit.

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